„Die Verpflichtungen aus dem Holocaust beziehen sich nicht nur auf das jüdische Volk, sondern begründen auch eine universelle Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Zusätzlich gibt es eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung in Israel, die sich vehement gegen den aktuellen Kurs der Regierung Netanjahu in Gaza stemmt. Sich Israel verpflichtet zu fühlen, bedeutet auch, diese Bewegung nicht alleine zu lassen.“
Genau dieser Sichtweise widerspricht diejenige der Netanjahu-Regierung. Dem universalistischen Ansatz des „Nie wieder!“ setzt sie ein „Nie wieder wir“ entgegen. Im Oktober 2023 schrieb ich dazu:
Was den Verbotsantrag betrifft, sehe ich die Sache genauso wie @Petex: Ein politischer Akteur, der unsere staatliche Grundordnung, wie sie in der Verfassung beschrieben steht, umstürzen oder abschaffen möchte und dieses Ziel mit einiger Wahrscheinlichkeit auch erreichen kann, muss gestoppt werden, bevor es zu spät ist. Andere Länder kennen das verfassungsrechtliche Instrument des Parteienverbots nicht, wir aber schon. Wenn die AfD tatsächlich so gefährlich für den Fortbestand unserer staatlichen Verfasstheit ist, wie die Experten sagen, dann ist es für die dazu ermächtigten Organe geradezu zwingend geboten, dieses Mittel so schnell wie möglich zu nutzen und den Verbotsantrag einzuleiten, und zwar unabhängig davon, ob sich bestimmte Wähler dadurch möglicherweise düpiert oder um ihre Stimme betrogen fühlen könnten. Lieber enttäuschte Wähler als ein umgestürzter Staat. Diese ganzen praktischen Argumente (wie z. B. auch das der „carte blanche” für die Partei im Misserfolgsfall) überzeugen mich alle nicht.
Was die tatsächliche Gefährlichkeit der AfD angeht, bin ich wahrscheinlich weniger besorgt als viele andere. Wenn sie jedoch tatsächlich so gefährlich ist, wie die Experten sagen, wäre es geradezu abenteuerlich, nicht so früh wie möglich alle verfassungsmäßigen Mittel zu nutzen, um sie so schnell wie möglich zu verbieten. (Übrigens, dass die Einleitung des Verbotsantrages bisher noch nicht erfolgt und als Vorhaben insgesamt hoch umstritten ist, sagt implizit viel über die tatsächliche oder zumindest wahrgenommene Gefährlichkeit der Partei aus: Je gefährlicher die Partei ist, desto weniger Gewicht sollten dem Verbotsantrag entgegenstehende Sekundärargumente haben, desto einfacher sollte die Beweisführung vor Gericht sein und desto höher sollte auch die Motivation der zuständigen Organe sein, den Verbotsantrag so schnell wie möglich einzuleiten, um die Republik zu retten. Aber es passiert nicht. Conclusio: So gefährlich kann die AfD nicht sein.)
Ist Dir eigentlich bewusst, was Du hier forderst? Du forderst im Prinzip die Wiedereinführung der Zensur (auch wenn Du Gegenteiliges behauptest) – und zwar nicht nur zur Bekämpfung radikaler Parteien, sondern auch zur Bekämpfung anderer, von Dir nicht näher bestimmter, „Gefahren“. Die Zielbildreferenz, auf die diese Form der Regulation von Dir vielleicht nicht so beabsichtigt, aber effektiv hinauslaufen würde, hast Du dankeswerterweise gleich selbst genannt: den autoritären Staat.
Wie stellst Du Dir das vor? Wie stellst Du Dir Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Medienfreiheit im digitalen Raum vor, wenn all das unter dem Vorbehalt staatlicher Kontrolle zur Abwehr von „Gefahren“ steht? Welche Gefahren das sind und welche Meinungsäußerungen damit verboten oder reguliert sind, ändert sich vermutlich von Legislaturperiode zu Legislaturperiode, sodass mal das eine und mal das andere gesagt werden darf?
Aber wenn dem so ist, was machst Du dann, wenn die nächste Regierungskoalition aus Parteien besteht, deren Kommunikationsverbote nicht Deinen Vorstellungen entsprechen? Was machst Du, wenn man plötzlich nicht mehr über Horrorfilme schreiben darf, weil das die zarten Gemüter von Kindern schädigen könnte? Was machst Du, wenn die Kommunikation über Frauenrechte verboten wird, weil das zur Entmännlichung der Gesellschaft beitrüge?
Was machst Du, wenn die nächste Regierung alle Kommunikation im digitalen Raum unterbindet, die ihrem Ansehen schaden könnte?
In der Demokratie trägt die Zensur – oder, falls Dir dieser Begriff nicht gefällt, eine öffentliche Meinungsäußerung, die immer unter dem Vorbehalt staatlicher Approbation steht –, so wohlmeinend und mit guten Absichten sie auch eingeführt werden mag, immer die Saat des Umschlags in das Schreckensbild in sich, das sie eigentlich verhindern möchte: den autoritären Staat, der die Äußerungsmöglichkeiten seiner Bürger einschränkt, sie gängelt, kontrolliert und und sich als Regierung gegen seine eigene Abschaffung immunisiert.
Ich sehe bereits viele der bestehenden Versuche, digitale Kommunikation zu regulieren, kritisch, bin aber Pragmatiker genug, um in vielen Fällen den Mehrwert zu erkennen. Grundsätzlich kann die Antwort auf „schlechte Kommunikation“ meines Erachtens aber nicht „regulierte Kommunikation“ sein, sondern nur Bildung, wenn ich Idealist bin, oder ein achselzuckendes „Tja, das ist eben der Preis der Freiheit”, wenn ich Realist bin.
In diesem Fall bin ich Realist: Lieber habe ich eine völlig zerstörte Internetkommunikation und lebe dafür in einer freien Gesellschaft, als dass ich eine schön geordnete, wohlerzogene Internetkommunikation habe und dafür in einer Gesellschaft lebe, die die Saat der Abschaffung jeglicher Freiheit bereits in sich trägt.
Es ist schade um die vielen schönen Wählerstimmen, die schon mit einem Verbotsantrag wahrscheinlich auf absehbare Zeit unwiederbringlich verloren wären. „Mit einer toughen Migrationspolitik sollten die zurückgeholt werden können. Sind ja eigentlich Fleisch von unserem Fleische.“ (Union)
Man fürchtet eine Revolte nach Vorbild des Sturms aufs Capitol; immerhin haben vor Jahren bereits Querdenker sich des Reichtagsgebäudes zu bemächtigen versucht.
Nur weil uns diese etwas niederschwelligeren Gegenargumente nicht überzeugen:
… heißt das ja nicht, dass sie das politische Handeln nicht bestimmen können. In Deinem Sinne könnte dies zwar auf relative Ungefährlichkeit der Partei hinweisen. Oder:
… darauf, dass das Prinzip Hoffnung, ähnlich wie beim Klimawandel, Regie führt. „Es wird schon alles nicht so schlimm kommen. Wir haben die im Griff.“ Das dachten 1933 auch die Anführer der konservativen Parteien.
Grund vier (diejenigen, die den Verbotsantrag stellen könnten, erkennen die wahre Gefährlichkeit der AfD nicht) finde ich überzeugend; da hast Du einen Punkt. Den Vergleich mit 1933 finde ich schlüssig. Auch damals erkannten die entscheidenden politischen Akteure (Hindenburg, von Papen, der sich schließlich selbst entmachtende Reichstag) die Gefährlichkeit der Partei, die schließlich das Ende der Weimarer Republik herbeiführen sollte, nicht. Es ist durchaus möglich, dass das heute wieder der Fall ist.
Die anderen Gründe, die Du genannt hast, verblassen jedoch ausnahmslos vor der Gefahr, die die AfD für das politische System Deutschlands bedeutet, wenn sie so gefährlich ist, wie die Experten sagen. Keiner davon kann einen rationalen Menschen, der um diese Gefährlichkeit weiß, überzeugen, den Verbotsantrag ihretwillen nicht einzuleiten.
Unter Deiner Prämisse trifft das zu (die wissen, dass die AfD nicht gefährlich ist, und stellen deswegen keinen Verbotsantrag). Genauso gut kann aber auch eine andere Gefahreneinschätzung das Handeln der Politiker bestimmen. Also z.B. die hauptsächliche Gefahr in einer Revolte nach einem Verbot zu sehen. Oder - womöglich irrtümlich - zu glauben, man könne die prinzipiell erkannte Gefahr durch dieses oder jenes politische Agieren besser meistern als durch ein Verbot.
Die Besonderheit der unter 4. subsumierten Haltung ist, dass die Gefahr komplett verleugnet wird.
Na ja, wenn die Gefahr, die von der AfD ausgeht, nicht als größer eingeschätzt wird als die Gefahr, die von einer „Revolte“ einer im Wesentlichen unbewaffneten Bevölkerung ausgeht, kann die Partei wirklich nicht so gefährlich sein.
Das fällt für mich eher unter die Überschrift „Unterschätzung der Gefahr“, à la 1933. Wenn die AfD eine manifeste Gefahr für die Verfassung unseres Staates darstellt – und das erst recht, wenn sie Regierungsverantwortung trägt –, können solche Argumente angesichts der mit ihnen verbundenen Unsicherheit die Argumente für ein Verbot rational nicht schlagen.
Einverstanden. Wobei @Gratschifter dies wohl kaum unterschreiben würde. Muss er ja auch nicht.
Reduzieren wir es also auf die Alternative: "Die demokratischen Parteien bzw. ihr Führungspersonal
wissen um die Ungefährlichkeit der AfD und stellen deswegen keinen Verbotsantrag, ggfs. unter Verwendung diverser Vorwände;
oder
verleugnen die real bestehende Gefahr und reden sich ein, die Unsympathlinge (aber eben nichts Schlimmeres) bestens im Griff zu haben."
Da fragt sich dann nur: welche der beiden Varianten trifft zu? Und im Falle 1: woraus speist sich das Wissen um die Ungefährlichkeit der AfD? Was weiß die Politik, was wir nicht wissen (können)? Und beinhaltet eine solche Diagnose womöglich auch, dass sich ankündigende orbaneske Verhältnisse noch keinen Gefahrenalarm auslösen müssen?