Management/Mitarbeiter des FC Bayern/Staff rund um das Team

Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es „Verbrecher“ verschiedenster Kategorie gibt…
… ich muss gestehen, dass ich da auch relativ subjektiv draufschaue. Zumal mich das deutsche Rechtssystem und die erfolgten Urteile oft ziemlich ratlos zurücklassen. Stichwort Rupert Stadler. Mir scheint es polemisch formuliert oft so zu sein, dass man kaum ins Gefängnis wandern kann, wenn das Vergehen nur komplex und die engagierten Anwälte teuer genug sind. Dann wird halt gedealt. Während der vergleichsweise mittellose Schwarzfahrer zur Abschreckung mal schön in den Bau wandert, ganz zu schweigen von der hübschen Präventionshaft gegen engagierte Klimaschützer, Verzeihung, im CSU-Sprech: potenzielle Terroristen natürlich.
Abgesehen davon scheint mir generell vieles, was mit Geld zu tun hat, krasser beurteilt zu werden als etwa körperliche Gewalt gegen Menschen/Tiere. Finde ich persönlich in vielen Fällen nicht nachvollziehbar. Ich bin wohl etwas naiv.

Sorry für Off-Topic.
Um’s abzurunden: ehrlich gesagt, ich würde auch keine Führungskraft des FCB einen „Verbrecher“ nennen. Einen verurteilten Straftäter: nun, das faktisch schon. Ich will das auch nicht relativieren, würde höchstens empfehlen, alle Vereine zu durchforsten, ob sie noch jemanden finden, der noch nie Ärger mit der Steuer hatte…

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aber exakt das wäre doch Relativierung… und nur weil ein Straftat oft in gewissen Kreisen vorkommt, macht es sie doch nicht weniger verachtenswert!
erst recht wenn es darum geht, dass das Gemeinwohl geschädigt wird und das von jemandem, der es sich zig fach leisten kann…

und wo genau besteht bei einem verurteilten Straftäter und einem Verbrecher ein Unterschied? und wieso wird hier zum Beispiel auf einen Reus eingedroschen (seiner Zeit) und auf einen UH nicht?

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Weil Reus Menschenleben gefährdet hat und Hoeneß nicht.

Hier die juristische Einordnung:

Die Steuerhinterziehung ist kein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen . Die Unterscheidung dieser beiden Kategorien erfolgt über die Mindeststrafe, die das Gesetz androht. Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist ein Straftatbestand, der eine gewisse Absicht oder Vorsatz voraussetzt.

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Du hast Recht, natürlich hab ich mit meiner ironischen Bemerkung letztlich doch relativiert. Es sollte wirklich nur eine ironische Bemerkung sein, weil in den europäische Topligen ja wirklich andauernd steuerliche Vergehen bekannt werden. Und selbstverständlich ist jedes einzelne Vergehen für sich genommen ziemlich widerlich.
Der Unterschied bezüglich deiner obigen Frage ist für mich persönlich nur ein subjektiver und semantischer. Ich bin immer vorsichtig bezüglich des „Gemeinwohls“. Das ist ein sehr schwer zu definierender Begriff. Und wie ich oben erwähnte, fallen in Deutschland öfters Urteile, wo ich mich sehr wundere und eben frage, inwieweit sie dem „Gemeinwohl“ Rechnung tragen.

Das mit Reus hab ich leider nicht mitbekommen und kann wenig sagen dazu. Bei UH nur eine anekdotische Evidenz: als damals das Urteil fiel, saß ich im Kreise meiner Fußballer und war unter 20 Jungs der einzige, der nicht auf ihn eingedroschen hat. Wobei ich beide Sichtweisen verstehen konnte, nur fand ich damals, dass die Strafe eingedenk seines Leumunds und sonstigen sozialen Engagements und der Spielsucht (die ich persönlich vermutete), eher als hart einzustufen war.

Versteh mich nicht falsch, ich finde, da hat jeder das Recht auf seine Meinung, zumal es aus der Ferne immer schwierig einzuschätzen ist. Ich möchte da keine absoluten Aussagen treffen und denke, dass persönliche Sym- oder Antipathie immer eine Rolle spielen. Bei mir selbst ganz sicher, auch wenn ich natürlich versuche, objektiv zu bleiben.

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Diese Unterscheidung kann man, wenn man will, aus moralischen Gründen vornehmen (oder auch sein lassen). Fachlich ist sie nicht haltbar.

EDIT: In beiden Fällen handelt es sich aus strafrechtlicher Sicht nicht um Verbrechen. Beide handelten aus rational nicht nachvollziehbaren Motiven. Gegeneinander abwägen lassen sich ihre Vergehen kaum, es ist ja auch nicht nötig. Auf der einen Seite ein entstandener Schaden zu Lasten der Allgemeinheit, auf der anderen ein Gefährdungstatbestand, der sich zum Glück nicht realisiert hat (was aber nicht das Verdienst des Verursachers war). Der Rest ist eine Frage von Sym- oder Antipathie.

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Inwiefern ist die Unterscheidung fachlich nicht haltbar?
Reus hat, ohne die entsprechende Qualifikation, am Straßenverkehr teilgenommen, ergo Menschenleben gefährdet.
Hoeneß hat niemanden gefährdet.

Ja, wie gesagt: moralisch diskutabel. Wobei es auch die gegensätzliche Sichtweise gibt. Durch juristische Kategorien nicht gedeckt.

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War ja auch nicht die Frage.

Zur aus meiner Sicht sehr gelungenen Folge 15 des Podcasts „11 Leben“ von Max Jacob Ost, die den Steuerprozess behandelt, schrieb ich damals:

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„Strafgesetzbuch (StGB)
§ 12 Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.“

Unser Chefkoch soll doch über 3 Jahre die Kantine der JVA Landsberg am Lech leiten?

Ja, aber die Unterscheidung richtet sich an der Mindeststrafe aus. Daran ändert auch die für besonders schwere Fälle gedachte Formulierung „oder darüber“ nichts. Anders wäre es, wenn diese ausdrücklich und abschließend im Gesetz spezifiziert würden.

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Naja, er hatte Millionen Steuergelder dem Staat vorenthalten, die u.a. für die Finanzierung von Bereichen wie z.B. dem chronisch unterfinanzierten Gesundheitswesen vorgesehen sind. Zumindest mittelbar kann man schon von einer Gefährdung sprechen.

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Finde ich eine ziemlich abstrakte Herleitung.
Wenn Hoeneß nicht spekuliert hätte, wäre die Steuerschuld gar nicht entstanden.

Zum Glück hat er es aber zum letzten Endes doch erreichten Wohle des Steuerzahlers getan; man musste nur noch ein wenig nachhelfen. Aufgrund genau solcher Überlegungen habe ich auch ein latent schlechtes Gewissen, weil ich durch meine Weigerung zu rauchen dem Staat im Laufe meines recht langen Lebens schon Unsummen an indirekten Steuern vorenthalten habe. Mea culpa, mea maxima culpa. :upside_down_face:

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Der Teil mit dem Geld fürs Gesundheitswesen, das sehe ich nicht. Ausgerechnet DAS Geld wäre dafür gewesen? Wo steht das?

Seien wir mal ehrlich: kein Kindergarten, kein Krankenhaus oder irgendwas wäre mehr gebaut worden.

Damit will ich die Steuerhinterziehung nicht verteidigen, aber das stimmt einfach nicht.

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Die gezahlten Steuern kommen in einen großen Pool, aus dem - unter anderem - gesundheitliche Ausgaben getätigt werden, aber auch andere Bereiche dessen, was man gesellschaftliche Daseinsvorsorge nennt.
Steuer-Ulis gerichtlich nachgewiesener Hinterziehungsbetrag von 28,5 Mio. wären einem kleinstädtischen Krankenhaus jedenfalls nicht gerade wumpe…

Was @Mitschnacker hier anführt, ist ja nur ein Beispiel. Aber UH hätte sich vielleicht so verteidigen sollen: „Ihr macht ja doch nichts Vernünftiges mit meinen Steuern.“ :wink:

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Vielleicht wäre das Geld aber auch für militärische Ausgaben genutzt worden. Oder für Politiker Diäten. Für den BND. Was weiß ich denn schon?

Natürlich hast Du Recht, dass dieses Geld „fehlt“ im Steuerhaushalt. Aber das fand ich damals schon falsch in der Berichterstattung, dass man das so aufgerechnet hat.

Hanno Berger, einer der CumEx-Strippenzieher, soll ja mal gesagt haben: „Wer ein Problem damit hat, dass mit unserer Arbeit weniger Kindergärten gebaut werden, kann gehen.“