Der Politik- und Gesellschafts-Thread (Teil 3)

Da bist Du offenbar in guter Gesellschaft mit Deiner Empörung. Auch die AfD haut in diese Kerbe und hat gleich noch Beiträge von ihm geteilt. Du siehst: alles wird gut.

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Echt? Von wem ist das festgestellt worden? Böhmermann?

Nee. Von mir.
Musst nur reinschauen.
Der „Stürmer“ stand Pate.

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Achsooooo…
Schon interessant wer inzwischen alles etwas als „gesichert rechtsextrem“ einstufen darf :face_with_hand_over_mouth:

Selbst Vergewaltiger und Mörder haben das Recht, dass ihr Bild nicht unverpixelt in Zeitungen und Co veröffentlicht wird. Aber wenn Böhmermann, ZDF und die ZEIT der Meinung sind, dass ein YouTube Kanal „zu rechts“ ist ist es völlig OK?
Komisches Rechtsverständnis :thinking:

Es geht ja nicht darum, wie wir juristischen Laien die Rechtslage einschätzen. Das soll ggfs. das zuständige Gericht beurteilen. Hilfsweise drückst Du jetzt moralisierend auf die Tränendrüsen. Ich kann nur für mich sprechen: bei mir verfängt das nicht. Und jetzt komm mir nicht wieder mit dem nächsten Appell ans Rechtsverständnis:

  1. Vermutlich wurde das Vorgehen vorab vernünftig gecheckt.
  2. Einem möglichen Gerichtsurteil kann und will ich mangels Detailwissens nicht vorgreifen.
  3. Das evtl. alternativ befragbare gesunde Volksempfinden lässt sich bei mir ganz, ganz schwer aktivieren. Irgendwo hakt es da. Empathie kenne ich grundsätzlich zwar schon bei mir, bei solch einem Honk aber nicht.
  4. Fazit: Ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen. Deal with it!

Und noch etwas:

Ja und nein. Der Sohn einer Freundin und zwei weitere Personen wurden als Klimakleber (vulgo: -terroristen) für drei Tage in U-Haft gesteckt. Am zweiten Tag veröffentlichte die regionale „Bild“ Fotos, Alter und Klarnamen. Sicher: was sie taten, war aus Sicht mancher bestimmt schlimmer als das bisschen rechtsextreme Hetze vin MP auf YT. Aber der bis dato gängigen Rechtsauffassung entsprach es auch nicht.

Also: locker bleiben!

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Richtig! Es geht um die Legitimierung und die Akzeptanz des Vorgehens.

Alternativ kann man auch das Moralverständnis anprangern. Wenn es ins eigene Narrativ passt: „Tolle Aktion“
Passt es nicht: „wie könnt ihr nur“

/EDIT

Das „Like“ gibt es für den editierten Absatz

Da ist er ja schon wieder, der Moralhammer. Allerdings an völlig ungeeigneter Stelle.

Ich will aber nicht ungerecht sein: danke, dass Du uns wenigstens nicht mit Fragetechniken quälst! Das Ziel ist natürlich immer dasselbe: der Nachweis von Doppelstandards. Aber wie soll der gelingen, wenn man alles vertrauensvoll in die Hände der Justiz legt? Das ist doch besser als hier eine naturgemäß unausgegorene Rechtsauffassung rauszuhauen. Ich erwarte, dass Du diese Haltung respektierst und nicht weiter rumnörgelst, nur weil wir Deine Meinung nicht teilen.

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Besser als in die Hände von… wie sage ich es freundlich…? „Menschen“ wie Böhmermann!

Was im Übrigen auch ein absolutes No-Go ist!!! Aber selbstverständlich wird die BILD auch vorher alles auf Ordnungsmäßigkeit geprüft haben :thinking::face_with_hand_over_mouth::face_with_peeking_eye:

Das musste sie doch nicht. Was glaubst Du wohl, woher sie die Angaben in so kurzer Zeit bekommen hatte? Eben! Da war sie doch komplett aus dem Schneider.

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Einigen wir uns darauf: ich mag - bis zu einem gewissen Grad - Bòhmermann, Du eben MP. Chacun à son goût.

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Gegenfrage:
Was ist denn dein Rechts-Verständnis?
Wenn der von Dir so vehement verteidigte Clownie nicht rechtsextrem ist, was dann?
Beginnt Rechtsextremismus erst, wenn Türken in Häusern verbrennen? Wenn Homosexuelle in Lager gesteckt werden?

Was, wenn nicht sexistisch-rassistische Hetze ist deiner Meinung nach das Clown-Video „Trans-Maxxing - eine Alternative für Incels“? Ich verlinke es nicht.
Aber 150.000 Menschen haben sich diesen Dreck angeschaut.

Das erfüllt in meinen Augen den Strafbestand der Volksverhetzung
§130 StGB

  1. Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert Oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

  • Wer einen Inhalt verbreitet oder einer Person unter 18 zugänglich macht, der zum Hass aufstachelt…
  • Wer einen (wie vor beschriebenen) Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt…

Genau das ist das täglich Brot und Geschäft des von Dir so vehement verteidigten Clownies.
Und daher ist es nötig, die Clownsnase mit Klarnamen zu kennen - sonst kann man ihn nicht vor Gericht zerren, wo er hingehört!

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Und aufs Neue muss man etwas widersprechen was man nie gesagt hat. Ich wusste bis zu dem „Aufschrei“ in Social Media nicht mal, dass dieser Kanal existiert :man_shrugging:

Rechtsverständnis ist ein Wort. Der Hinweis nur falls du mit deiner Schreibweise irgendwelche „Nebenkriegsschauplätze“ aufmachen möchtest :wink:

Das haben aber nicht Du oder ich oder Böhmermann oder sonst wer zu entscheiden sondern die dementsprechenden Behörden!
Ein MagazinRoyal, ZDF oder die ZEIT haben keine Berechtigung Klarnamen von Leuten zu veröffentlichen die ihnen „zu rechts“ sind!

Keine Ahnung. Ich habe mir noch nicht eine Sekunde von diesem Kanal angeschaut.
Muss ich auch nicht um die Veröffentlichung von Name etc. verurteilen zu können.

Na gut: wenn Du es mit Deiner Expertise sagst …

Was der Kollege Dir an Input zum Presserecht hat zuteil werden lassen, verblasst daneben natürlich. :sweat_smile:

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Lieber @MiaSanFCB ,
als deine letzte Wortmeldung von gestern kam, begannen für mich die Müller-Spiele. Das war mir gestern wichtiger, als erneut mit Dir in den Ring zu steigen.
Aber Deine Schlussbemerkung verdient doch eine Antwort. Und im Anschluss möchte ich meine Fragen an Dich noch einmal präzisieren und wiederholen. Ich finde nämlich, dass meine Fragen ebenso eine Antwort von Dir verdienen.

Ich hab tatsächlich gestern bis zu diesem Satz gebraucht, um zu verstehen, worum es Dir geht. Mit meinen Worten nachgefragt:
Der Schutz vor der Veröffentlichung von Persönlichkeitsdaten (Klarnamen, Angaben zur Biografie) ist Deiner Meinung nach ein absolutes Gut, das über allen anderen Fragen steht. Egal, was eine Person tut, anstellt oder verbricht, solange sie das im Schutze der Internet-Anonymität tut, müssen wir sie davor schützen, durch die Medien enttarnt zu werden.
Einzig die Strafverfolgungsbehörden dürfen das verfolgen, was eine Person tut.
Das ist so ungefähr der Kern Deines Einhakens, richtig?
Ich fand Deinen Ansatz von Anfang an bedenkenswert; er hat mich direkt nachdenklich gemacht: Schutz der Privatsphäre eines einzelnen contra Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz.

Ich bin nicht Deiner Meinung.
Ich will gar nicht mit DarkNet-Drogenhandel, Kinderpornographie oder illegalen Waffenkäufen im Internet kommen, um über Grenzen der Anonymität im Internet zu sprechen.

In meinen Posts habe ich Gegenfragen gestellt und mit Argumenten hinterlegt. Du hast auf keine dieser Fragen geantwortet, bist nicht einmal drauf eingegangen.
Daher wiederhole ich diese drei Fragen noch einmal. Vielleicht beantwortest Du sie mir jetzt.

Ad 1) Wenn ein Medium eine Verbreitung von einer Viertelmillion Rezipienten hat und durch kommerzielle Werbung damit Geld verdient, gibt es dann kein Recht der Öffentlichkeit auf Offenlegung der Verantwortlichkeit?
Ist das ViSdP, das sonst in Deutschland peinlich genau befolgt wird (ich spreche aus persönlicher Erfahrung), im Internet außer Kraft gesetzt?

Wenn ja: Wo ist für Dich die Grenze für eine Anonymität, hinter der sich Internet-Akteure verstecken dürfen?
Wenn ja: Dürfen dann Linksradikale ein terroristisches Netzwerk aufziehen - mit Anleitungen zum Mollibau und der korrekten Anwendung auf Demonstrationen gegen Polizisten - wenn die BILD darüber berichtet und die Drahtzieher enttarnt, dann stellst Du Dich vor die neue RAF und verteidigst sie gegen den Doxing-Mob? Wenn eine Viertelmillion Menschen dieser RAF 3.0 per Abo folgt - Grenze des Schutzes in der Anonymität erreicht?
Wenn ja: What about ein Lieblingsthema des Clowns - islamistische Terrorzellen in Deutschland? Wenn diese anonyme Hetzvideos verbreiten, in denen Jugendliche zum militärischen Dschihad manipuliert werden, in denen zur Verfolgung und zum Mord an Ungläubigen aufgerufen wird - wenn die WELT dann die Hintermänner enttarnt, wirst Du dich im Namen der Religions-, Meinungs- und Internetfreiheit schützend vor diese ISIS-Propagandisten werfen? Auch, wenn eine Viertelmillion Menschen die Hassvideos dieser Wahnsinnigen abonniert und regelmäßig konsumiert?

Also: es gibt keine Grenze für das Recht auf Anonymität im Internet?

Ad 2) Das StGB ist es offenbar nicht.
Ich habe detailliert gefragt, welche der Aspekte einer „Volksverhetzung“ auf den inkriminierten YT-Kanal zutreffen.
Deine Antwort

Mit anderen Worten:
Es ist egal, was MP verbricht oder bereits verbrochen hat: die Öffentlichkeit hat kein Recht zu erfahren, wer das tut.
Auch die „vierte Macht im Staate“ -die freie Presse (stellvertretend für alle Medien) wird durch dieses sakrosankte Recht auf Anonymität außer Kraft gesetzt.

Wenn ich Dich richtig verstehe, darf die Presse recherchieren, wer hinter den Hassvideos steckt (ob sie nun zum Mollibau, zur Verfolgung Ungläubiger oder halt Transsexueller auffordern).
Aber dann darf sie lediglich die Polizei anrufen: alles weitere regeln dann steht Strafverfolgungsbehörden. Richtig soweit?
Das Recht der Öffentlichkeit auf Information - außer Kraft gesetzt. Denn

Ad 3) Was ist rechte Meinungsäußerung, was ist rechtsextreme Gefährdung unserer demokratischen Ordnung und ihres Grundgesetzes?

Das war tatsächlich mein Versuch, „einen Nebenkriegsschauplatz aufzumachen“.
Ich wollte von Dir eine Antwort auf die Frage, wo Deiner Meinung nach rechte freie Meinungsäußerung aufhört und rechtsextreme Propaganda und Hetze beginnt.
Ich unterstelle mal, dass wir uns einig sind, ein erneutes Nazideutschland verhindern zu wollen. Wehret den Anfängen - nie wieder Auschwitz - nie wieder darf von deutschem Boden ein Krieg ausgehen. Dazu verpflichtet uns das GG.

Ist Dir egal, wer unter dem Schutz der Internet-Anonymität ebendieses GG aushöhlt, verletzt und attackiert? Solange ihm die Polizei nicht auf die Finger klopft, ist alles okay? Wenn Hitler sein „Mein Kampf“ unter dem Pseudonym Clownie veröffentlicht hätte, wäre es dann Aufgabe des Weimarer Republik gewesen, seine Persönlichkeitsrechte zu schützen?
Was muss geschehen, damit Du anfängst, den Anfängen zu wehren? Müssen erst Flüchtlingsheime und Synagogen brennen? Müssen erst die Lager für Homosexuelle und TransMenschen wieder eröffnet werden? Müssen erst Präsidialdekrete und Notstandsverordnungen den Rechtsstaat außer Kraft setzen?
Irgendwann lieber @MiaSanFCB ist es zu spät sich zu wehren. Dann kommt die Gestapo 2.0 und nimmt dich einfach mit und sperrt Dich weg - mitsamt Deiner Persönlichkeitsrechte. Die spielen dann im Faschismus 2.0 keine Rolle mehr.

Böhmermann, dieser … wie soll ich es freundlich formulieren… polemisch überspitzende Journalist vertritt einen einfachen Standpunkt:

Lieber Markus,
Dein YT-Kanal mit 250.000 Abonnenten und Werbung von Lieferando ist kein einfacher Tweet auf X mit einer privaten Meinung.
Wer mit der Verbreitung und zugleich wirtschaftlichen Interessen am Meinungsmarkt aktiv wird, betreibt professionell und bewusst ein Medium, das unter das Pressegesetz und das Strafgesetzbuch fällt.
Das macht Markus. Aber er hält sich weder an das Pressegesetz noch an das StGB.
Mit einer Viertelmillion Abonnenten und Werbeeinnahmen ist man keine Privatperson mehr, die im Internet vor dem Zugriff der Öffentlichkeit geschützt werden muss. Dann ist man eine Person von öffentlichem Interesse, vergleichbar mit Kim Kardashian, Robert Downey jr. oder Donald Trump - Menschen, die mit ihrer Popularität Geld verdienen.

Willkommen im Mainstream des Presserechts und der unternehmerischen Verantwortlichkeit!

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Aber fair ist es nicht: seine Eltern fielen aus allen Wolken, und seine Bandkollegen haben ihn kurzerhand rausgeschmissen. Wenigstens die AfD hält zu ihm. Das sind bekanntlich die Lebenskrisen, in denen man echte Freunde erkennt. :sweat_smile:

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Ich versuche mein bestes. Ich bin nur mit dem Handy hier online. Und ewig lange Texte mit Zitaten zwischendrin sind für mich mühsam zu verfassen!

Würde ich sagen ja!

Gibt es. Aber es obliegt NICHT in der Hand eines Schmierlappens wie Böhmermann (er könnte ja sein „Schmähgedicht“ nochmal 1:1 wiedergeben. Mal sehen was passiert BVG lässt grüßen) zu entscheiden wo diese Grenzen liegen.

EXAKT DAS wäre der richtige Weg gewesen. Recherchieren, Strafverfolgungsbehörden einschalten und die entscheiden das öffentliche Interesse. Wo ist denn die Grenze zum öffentlichen Interesse? 100 Abonnenten? 10000 Abonnenten 1 Millionen Abonennten?
Im Schnitt haben die Videos auf dem Kanal 100000 Aufrufe.

Und schon jetzt verliere ich den Überblick auf dem Handydisplay wenn ich vom texten zu lesen zu zitieren und zum texten switchen muss.
Ich hoffe ich habe ein paar Fragen zu deiner Zufriedenheit beantwortet lieber @Gratschifter

/EDIT
Eins noch:

Das glaubst du ernsthaft?

//EDIT

Ein Beitrag den ich gefunden habe der schon ziemlich gut das Problem beschreibt (übrigens von einem „Anti-AfD Profil“:

  1. Der Rahmen war falsch. Millionen Leute, die ihn vorher nicht kannten, reden jetzt über ihn. Eine bessere Promo hätte er nicht bekommen können.

  2. Er kriegt die perfekte Opferrolle. Jetzt ist er „der kleine YouTuber, den der große, böse ÖRR geleakt hat“. Unsere politisierte Bubble sieht das anders – aber es gibt halt Millionen die das anders sehen.

  3. Ich hab Menschen geholfen, die wegen Doxxing Todesangst hatten. Ich selbst bring mich regelmäßig für andere in Gefahr. Und dann seh ich, wie gefeiert wird, wenn’s „die Richtigen“ trifft.
    Jeder ist „der Richtige“, wenn er nur genug polarisiert.

  4. Ich bin anonym, weil ich mein Umfeld schützen will. Wenn’s okay ist, Rechte zu leaken – was hindert jemanden dran, mich als „den Richtigen“ zu sehen und dasselbe zu tun? Und warum sollte ich dann damit rechnen, dass die Leute, die das ganze feiern mir Rückhalt geben?

Ich finde es persönlich einfach nicht geil moralische Maßstäbe nach selektivem Empfinden zu setzen.
Ihr könnt das anders sehen, aber das ist meine Perspektive dazu.

Komisch, ich handhabe es genau wie Du - und komme bestens damit zurecht. Dabei bist Du, wie gelegentlich zu bemerken war, viel IT-versierter als ich. :thinking:

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Wie gesagt: das wird ggfs. die Justiz klären.

Ist doch schön für dich. Ich bin es gewöhnt mit mindestens zwei Bildschirmen und ner Maus und Tastatur zu arbeiten. Alleine das markieren von Text auf dem Handy ist ein Graus.
IT-versiert bedeutet nicht, dass man mit allen Eingabemethoden klar komm :thinking:
Touchpads auf dem Laptop verabscheue ich fast noch mehr als mit Toucheingabe auf dem Handy Texte zu schreiben

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