Denkst Du bei dieser Beobachtung an einen bestimmten Krieg oder Kriege? Ich nehme das zumindest für den Ukraine-Krieg anders wahr (den ich an dieser Stelle apropos of nothing nur erwähne, weil er der einzige Krieg ist, für den ich mich traue, eine Aussage zu treffen), und die rechtliche Situation ist auch nicht ganz so, wie Du sie schilderst.
Ich bin selbst kein Völkerrechtler und ich lade alle, die sich mit dem Thema besser auskennen als ich, ein, mich zu korrigieren und zu ergänzen, aber im Zuge des Ukraine-Krieges kam ich nicht umhin, mir ein bisschen was zum Kriegsrecht anzulesen. Und rechtlich ist es so, dass es im Völkerrecht ein sogenanntes „ius in bello“ (Recht im Krieg), zu Deutsch „humanitäres Völkerrecht“ gibt, das dezidierte Anforderungen an das korrekte (rechtmäßige) Handeln aller Kriegsparteien in einem Krieg erhebt - inklusive des Aggressors -, welches sich inhaltlich im Kern mit dem korrekten Umgang der Kriegsparteien mit der Zivilbevölkerung auseinandersetzt. Zu den Anforderungen dieses Rechts gehört unter anderem, dass ein Unterschied zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung gemacht werden muss und dass die Zivilbevölkerung aus den Kampfhandlungen so weit wie möglich herauszuhalten ist. Es dürfen zum Beispiel von keiner der Kriegsparteien zivile Ziele wie Schulen oder Opernhäuser angegriffen werden, auch dürfen bei einem Angriff zum Beispiel auf eine Stadt mit Fußsoldaten nicht einfach wahllos Zivilpersonen getötet werden, denen man dabei zufällig auf der Straße begegnet (so wie es jetzt beispielsweise die Hamas gemacht hat), um nur einmal zwei ganz konkrete, plakative Beispiele zu konstruieren. Grundsätzlich gilt, dass in den Kriegshandlungen der beteiligten Kriegsparteien gegeneinander das Leben von Zivilpersonen stets so gut wie möglich zu schützen ist. Es dürfen überhaupt nur militärische Ziele angegriffen werden, und bei deren Auswahl und der Auswahl der Mittel, mit denen diese Ziele bekämpft werden, ist darauf zu achten, dass dabei nicht unverhältnismäßig viele Zivilpersonen (nach Möglichkeit keine, aber auf jeden Fall so wenige wie möglich) als „Kollateralschaden“ zu Schaden kommen.
Und bezüglich des russischen Vorgehens in der Ukraine ist es perverserweise gerade der Kontrast mit dem Terrorangriff der Hamas vom Wochenende, in dem Zivilpersonen ja nicht nur bereitwillig als Opfer beim Angriff auf eigentlich militärische Ziele wie etwa militärische Stützpunkte in Kauf genommen, sondern allem Anschein nach von den Hamas-Leuten sogar gezielt aufgesucht und getötet wurden - wenn ich z. B. nur an das Musikfestival denke, lässt mich angesichts der ganzen willkürlichen, wahllosen Beliebigkeit dieser indiscriminate killings, bei dem sich der unmittelbare Zweck der Handlung in der rein performativen Ausübung von Gewalt an sich erschöpft, immer noch schaudernd zurück -, also perverserweise ist es gerade dieser Kontrast zur Hamas, der mir das Vorgehen der Russen in der Ukraine noch halbwegs zivil und in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht erscheinen lässt, und zwar sowohl hinsichtlich der theorierischen Möglichkeiten der Russen hinsichtlich dessen, was Sie theoretisch alles an Grausamkeiten gegen die ukrainische Zivilbevölkerung anstellen könnten, als auch ihres tatsächlichen Handelns.
Denn wenn den Russen das Gebot das humanitären Völkerrechts, im Krieg einen Unterschied zwischen Kombattanten und Zivilpersonen zu machen und das Leben von Zivilpersonen stets so gut wie möglich zu schützen, wirklich komplett egal wäre, wenn es also gar nicht wirken würde, dann wäre die Zahl der zivilen Opfer in der Ukraine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch einmal deutlich höher, als sie es ohnehin schon ist. Man könnte sogar argumentieren, dass es aus Sicht der Russen in Anbetracht ihres erklärten Kriegsziels der „Denazifizierung“ (und letztendlich Unterwerfung) der Ukraine eigentlich sogar rational wäre, die ukrainische Zivilbevölkerung wo immer möglich in großer Zahl zu liquidieren, einerseits um die Nazis so sicher wie möglich zu entfernen und andererseits um das Land schneller in die Submission zu treiben, als es ein rechtskonformer Krieg, in dem man brav immer nur militärische Ziele angreift, vermag. (Genau letzteres war ja auch ein Teil der Logik hinter den strategic air raids der Alliierten gegen deutsche Städte im zweiten Weltkrieg. Bombing the Germans into submission.)
Aber obwohl eine großflächige Vernichtung der ukrainischen Zivilbevölkerung den Russen zur Erreichung ihrer Kriegsziele zumindest nominell sogar helfen könnte, führen sie eine solche Vernichtung evidenterweise nicht durch, sondern versuchen sich zumindest annähernd an die international anerkannten Regeln des „ius in bello“ zu halten und annähernd darum zu bemühen, zivile Opfer zu vermeiden oder üben dort, wo sie dies nicht tun, die wahllose Gewalt gegen Zivilpersonen zumindest nicht so auffällig und auf so großer Skala aus, dass dies öffentlich wird. (Klar, selbstverständlich ist es möglich, dass in den Städten, die die Russen ziemlich zum Anfang des Krieges erobert und seitdem durchgängig unter ihrer Kontrolle haben und in die seither kein westlicher Reporter mehr einen Fuß gesetzt hat, sich die Leichenberge ukrainischer Zivilisten in den Straßen nur so stapeln, aber ich denke mal, dass das nicht der Fall ist, weil es in Zeiten der grenzenlosen digitalen Kommunikation der Rest der Welt sicher irgendwie doch mitbekommen hätte.)
Über die Gründe, warum sich die Russen zumindest annähernd und zumindest formal an das „ius in bello“ halten und Ukrainer nicht wahllos links und rechts umbringen, obwohl es ihnen technisch sehr einfach möglich wäre, können wir lange debattieren. Vermutlich ist es eine Mischung aus Furcht vor dem Verlust der Unterstützung von China sowie anderer Staaten, die den Russen noch gewogen sind, Abschreckung durch die Amerikaner, die in einem solchen Fall möglicherweise mit eigener militärischer Macht ernsthaft in den Krieg eingreifen würden oder zumindest glaubhaft damit drohen, sowie möglicherweise einem letzten Rest von Menschlichkeit und moralischem Gefühl für richtig und falsch (ja, auch sowas soll man ja nie ganz ausschließen), aber jedenfalls tun sie es.
Also kurzum: Es gibt international verbindliches Recht zum Schutz des Lebens von Zivilpersonen im Krieg, es gilt für alle Kriegsparteien, und vermutlich werden sich in den meisten Kriegen auch die meisten Kriegsparteien daran halten, zumindest, wenn diese Kriege „öffentlich“ stattfinden (letzteres ist aber nur eine bessere Vermutung).