Ich hätte aus gegebenem Anlass (Zitat aus dem kicker-Interview) eine Frage an die Finanzexperten hier im Forum, @Moderatoren oder Foristen:
Wenn immer wieder damit argumentiert wird, dass die hohen Ablösesummen halb so schlimm sind, weil sie abgeschrieben werden können, ist das mbMn doch nur bedingt richtig, oder?
Beispiel Kane: 100 Mio Ablösesumme bedeuten zunächst einmal eine verbuchte Ausgabe in der gleichen Höhe.
Diese Ablösesumme wird dann gewinnmindernd über die Vertragsdauer abgeschrieben, also 25 Mio pro Jahr. Der Verein hat also den jährlichen Vorteil von „Jährlicher Abschreibungssumme multipliziert mit Steuersatz“, welcher bei Vereinen nur bei 19% liegt.
Verhält es sich insofern so, dass der Verein insgesamt 25 Mio * 19% * 4 = 19 Mio der Ablösesumme durch Steuereinsparungen refinanzieren kann? Oder ist das eine Milchmädchenrechnung meinerseits?
Kane wäre dann, anders als Kalle das sagt, mit 80 Mio immer noch richtig teuer, nur eben verteilt auf 4 Jahre.
Vor allem Rummenigge bringt diese Argumentation ja immer wieder.
Ich sehe das als Framing aus seiner Sicht als Vereinsverantwortlicher.
Gehälter die ausschließlich den Spielern zugute kommen, immer aus den Vereinen abfließen, sind böse und müssen reduziert werden.
Ablösesummen, die im Kreislauf der Vereine bleiben, sind kein großes Problem, da sie immer auch jemand aus diesem Kreis gutgeschrieben werden.
Es geht bei den Abschreibungen nicht darum, Geld zu sparen, sondern darum, dass man sich im internationalen Fußball auf einen Standard geeinigt hat, wie man die Spieler abrechnet, damit dies fair für alle ist. Mit dem Modell versucht man, die Bilanz möglich nah am sportlichen Wert des Spielers zu halten.
Meinst du mit den 19% die Mehrwehrsteuer? Ablösesummen sind meines Wissens nach Mehrwehrsteuerpflichtig. Das ist aber egal, weil Unternehmen sich die wieder zurückholen können. Deswegen werden im geschäftlichen Umfeld immer nur netto-Preise genannt.
Liebe Leute, ich erkläre, welche wirtschaftliche Bedeutung Abschreibungen in einem betriebswirtschaftlichen Kontext haben, morgen gerne in aller gewünschten Ausführlichkeit, wenn nach diesem Post noch Fragen bestehen, für den Moment nur so viel:
Primär dient das Konzept der Abschreibung der periodengerechten Verteilung von Aufwendungen, die einem Unternehmen aus der Abnutzung (dem Verbrauch/dem Verschleiß) eines Vermögensgegenstandes entstehen, welchen es im Produktionsprozess zur Produktion von Leistungen einsetzt, die es am Markt verkauft. Ein Fußballspieler liefert einem Verein über viele Jahre hinweg durchgängig Leistungen im Produktionsprozess des Unterhaltungsprodukt Fußball, das ein Verein in Form von Tickets, Merchandise und Trikots am Markt verkauft.
Würde die gesamte finanzielle Belastung, die einem Verein durch die Ablösezahlung für einen Fußballspieler entsteht, bereits im Jahr des Kaufs dieses Fußballers auch wirtschaftlich anfallen (statt dass sie gleichmäßig über seine Nutzungsdauer verteilt wird), würde dies betriebswirtschaftlich und steuerlich ein falsches, weil verzerrtes Bild von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Vereins abgeben und neben verzerrten Darstellung der wirtschaftlichen Lage auch zu nicht sachgerechten Steuerzahlungen führen. Bei einer vollständigen Abschreibung (das heißt Ansetzung als Betriebsaufwand) des gesamten Kaufpreises eines Spielers bereits im Jahr seines Kaufs wäre der ausgewiesene Gewinn des Vereins in diesem Jahr (remember: Gewinn = Ertrag - Aufwand) viel zu gering und in den Folgejahren zu hoch für das, was in dem Verein wirtschaftlich tatsächlich passiert, und ebenso wäre es die Steuerpflicht.
Mit Mehrwertsteuer (die 19 Prozent?) hat das ganze Thema, wie @Gut_Kick bereits richtig angemerkt hat, überhaupt nichts zu tun. Ein abgebender Verein stellt dem aufnehmenden Verein zwar eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent in Rechnung – Harry Kane kostete die Bayern also faktisch tatsächlich 119 Millionen statt 100 Millionen Euro –, aber der FC Bayern kann sich diesen Betrag als Vorsteuer 1:1 vom Finanzamt zurückholen, indem er ihn von seiner aus dem Verkauf von Endprodukten (Tickets, Merchandise, Trikots) eingenommenen Mehrwertsteuerschuld an das Finanzamt abzieht. Diese 19 Prozent sind also für Unternehmen lediglich ein durchlaufender Posten und haben keinerlei wirtschaftliche oder steuerliche Auswirkungen.
Mehrwertsteuer wird in Deutschland ausschließlich vom Endkunden gezahlt (nicht zwingend wirtschaftlich getragen, aber das ist ein anderes Thema), das heißt z. B. von uns Fans, wenn wir Trikots oder Tickets kaufen, auf deren Quittung immer 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, die uns niemand zurückgibt. Für ein Unternehmen ist ein Fußballer aber kein Endprodukt, gekauft von einem Endkunden, sondern ein Vorprodukt in einem Produktionsprozess. Auf Vorprodukte, die ein Unternehmen in seinem Produktionsprozess einsetzt oder verarbeitet, ist in Deutschland keine Mehrwertsteuer fällig (sofern es aus dem Verkauf von Produkten selbst genug Mehrwertsteuer einnimmt, von denen es die gezahlte Mehrwertsteuer auf Vorprodukte abziehen kann).
Hat das als erste Annäherung an das Thema bereits geholfen, @Mehmet68?
Großartige Zusammenfassung - BWL Vorlesung vom feinsten.
Ein wichtiges Detail nach 25 Jahren Selbstständigkeit möchte ich gern hinzufügen:
Eine steuerliche Abschreibbarkeit von Ausgaben bringt nur Vorteile, wenn Gewinne in ausreichender Höhe gemacht werden. Zwar lassen sich per Verlustvorträgen negative Erträge auch Periodenverschieben, aber das geht nur begrenzt. Ich musste lernen: Erst Gewinne machen. Dann lohnen sich Ausgaben steuermindernd.
Die Abschreibung sorgt (wie von @Alex bestens beschrieben) lediglich für eine Verteilung über die Nutzungslaufzeit.
Einfaches aus der Luft gegriffenes Beispiel: Konstanter Betriebsgewinn jährlich 25 Mio. Investition über 100 Mio im ersten Jahr. Dann ist ohne Abschreibung das steuerlich relevante Betriebsergebnis im ersten Jahr minus 75 Mio - und die Steuerlast null.
Im 2. bis 4. Jahr wäre das Betriebsergebnis -ohne Abschreibung- plus 25 Mio, die drei Jahre lang voll besteuert würden.
Mit Abschreibung würde -bei diesem vereinfachten Beispiel- der Betrieb vier Jahre lang keine Steuer zahlen.
(Und könnte zusätzlich die Kreditzinsen der Investition -falls kreditfinanziert- noch steuermindernd gelten machen… Was aber in diesem Beispiel nix mehr bringt: Eine Steuerlast von null Euro lässt sich nicht weiter senken.)
Letzteres ist auch der Hauptpunkt meines Argumentes vom Eingang: Wenn hingegen aufgrund zu geringer Gewinne nur wenig (oder bei Verlusten gar keine) zu versteuernden Gewinne anfallen, verpufft die wundersame Steuerminderungswirkung. Von Null Euro Gewinn 25 Mio Abschreibung abgezogen, ergibt genauso viel Steuern wie Null Euro Gewinn ohne Abschreibung - nämlich keine.
Die Umsatzsteuer (im Privatbereich MWSt.) hat im Betriebsbereich keine Bedeutung - wie erklärt, ist sie ein reiner buchhalterischer Durchlaufposten, völlig unabhängig von Gewinn und Verlust.
Den Bayern-bezogenen Rest erklärt morgen unser Finanz-CEO @Alex .
Lieber @Alex - ganz herzlichen Dank für Deine Antwort!
Um aber ehrlich zu sein, sind mir die von dir angeführten Mechanismen bekannt. Bitte entschuldige, falls ich meine Frage zu umständlich oder missverständlich formuliert hatte.
Meine konkrete Frage wäre, inwieweit aus den Abschreibungen, die sich ja gewinn- und damit auch steuermindernd auswirken, ein echter finanzieller Vorteil für den Verein entsteht.
Das von dir angeführte Szenario dient ja primär dazu, Ausgaben auf 4 oder 5 Perioden aufzuteilen und damit das ausgewiesene Ergebnis weniger zu belasten. Nichtsdestotrotz entstehen dadurch ja zusätzlich Vorteile durch die aus geringeren ausgewiesenen Gewinnen resultierende Steuerersparnisse: Wie hoch diese Ersparnis im Falle Kane in etwa sein könnte - das würde mich interessieren, denn nur so entstehen dem Verein ja konkrete finanzielle Vorteile bei den 100 Mio. Anders als Kalle das argumentiert…
Was Du darlegst kann ich so unterschreiben, wunderbar erklärt! Mich würde aber der konkrete steuerliche Vorteil interessieren, weil ich Kalles Argumentation hier einfach nicht folgen kann: Wenn man 100 Mio über 4 Jahre abschreibt, sind es ja trotzdem 100 Mio Ausgaben, nur periodisch verteilt. Ohne Steuervorteile würde ich damit einfach nur meine Belastungen aufteilen - mit einer Hypothek für die Folgejahre.
Anders gesagt: Gesetzt den Fall, unser FCB könnte über solche Abschreibungsmodelle jährlich xx millionen an Steuern vermeiden, wären die teuren Transfers etwas besser zu verschmerzen. genau da bin ich aber unsicher, weil Vereine m. W. geringer besteuert werden, als Unternehmen der Privatwirtschaft. Viele ???
Ich nehme an:
Die Profiabteilung des Bayern-Fußballs ist eine ausgegliederte Aktiengesellschaft und unterliegt als solche der normalen AG-Besteuerung.
Haupteigentümer der AG ist der gemeinnützige Verein - aber ich vermute nicht, vor Steuern, wie man so schön sagt.
Wenn das richtig ist (was ich nicht zu hundert Prozent weiß, sondern nur sehr wahrscheinlich vermute)…
Soll heißen: Die Abschreibung verteilte die Verringerung der Bilanzgewinne auf die Jahre der Abschreibungszeit.
Bsp. Kane: 2024-27 mindert sein Kauf das Jahresergebnis der Bayern-AG jährlich um 25 Mio. Statt einmalig das Jahresergebnis von 2024 um 100 Mio.
Der FC Bayern München AG hat in der Saison 2023/24 einen Jahresüberschuss von 43,1 Millionen Euro erzielt. Wenn ich unterstelle, dieses Ergebnis würde mehr oder minder beibehalten in den nächsten Jahren:
Dann zahlt die AG ohne Abschreibung einmal keine Steuer - und dreimal volle Steuern.
Meine Zahlen sind nicht die korrekten Bilanzzahlen - lediglich im Netz kurz recherchiert.
Eine AG zahlt Körperschaftssteuer - pauschal 15 %, unabhängig von der Höhe der Gewinne.
Dazu kommt die Gewerbesteuer, die nach meiner dilettantischen echerche 17,15 % beträgt.
Das folgende Rechenbeispiel ist nicht steuerberaterlich vollständig noch korrekt (es fehlen die Feinheiten - Freibeträge, Reihenfolge der Besteuerung etc.) - dafür brauchts ne Steuerberater-Software, die ich nicht habe.
Ich rechne einfachheitshalber mit 32,15 % Besteuerung, ohne Reihenfolge, ohne Freibeträge.
Aber im Verhältnis illustriert das Beispiel, was KHR meint:
Am Kane-Beispiel zahlt eine Bayern-AG bei einem unterstellt konstanten Jahresgewinn von 43 Mio. Euro…
a) ohne Abschreibung
2024: Null Euro Steuern - der Kane-Kauf senkt den Jahresgewinn auf Null
2025: 13,825 Mio Steuern (32,15 Prozent von 43 Mio.)
2026: 13,825 Mio Steuern
2027: 13,825 Mio Steuern
Steuerlast über vier Jahre ohne Abschreibung
41.473.500 Euro
b) mit Abschreibung
2024: 5.787.000 Steuern (32,15 Prozent von 18 Mio.)
2025: 5.787.000 Steuern
2026: 5.787.000 Steuern
2027: 5.787.000 Steuern
Steuerlast über vier Jahre ohne Abschreibung
23.148.000 Euro
Steuerersparnis durch Abschreibung: 18.325.500 Euro über vier Jahre. Das ergibt eine jährliche Steuerersparnis (die von KHR gemeinte) von 4.581.375 Euro.
In diesem (noch einmal: nur im Verhältnis korrekten, sonst sehr fiktiven) Rechenbeispiel würde die FC Bayern AG für King Kane nicht 100 Mio. sondern 81,6745 Mio Euro bezahlt haben - am Ende von 4 Jahren Abschreibung.
Das Ganze hat mit Vereinsbesteuerung gar nichts zu tun.
Völlig richtig. Aber da hört mein Anspruch, das noch qualitativ beurteilen zu können , endgültig auf.
Exzellent erklärt. Danke für das Beispiel. An sowas, obwohl naheliegend, habe ich gestern nicht mehr gedacht.
Danke auch für diese kritische Ergänzung. Für ein Unternehmen, das schon vor der Berücksichtigung einer Abschreibung keine Gewinne macht, macht diese Abschreibung unternehmenssteuerlich dann auch keinen Unterschied mehr. Die Gewinnsteuer auf einen Betrag von null beträgt null. Die Gewinnsteuer auf einen Betrag von - x ist immer noch null (die Wirkung von höheren Verlustvorträgen auf die Steuerpflicht in späteren Perioden einmal ausgeklammert).
Die Abschreibung verringert allerdings den ohnehin schon negativen Gewinn noch einmal weiter, was für Investoren, die sich überlegen, in dieses Unternehmen zu investieren, interessant sein kann. Im Dienste der wahrhaftigen Abbildung der tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten eines Unternehmens ist die Berücksichtigung von Abschreibungen selbst bei negativen Gewinnen noch wichtig.
Sehr gerne. Danke für das nette Feedback.
Das ist eine wirklich interessante Frage. Die kurze Antwort ist: keine.
Ertragsteuern (Gewinnsteuern) werden in Deutschland nicht progressiv, sondern mit einem konstanten Steuersatz versteuert. Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beispielsweise liegt momentan bei 15 Prozent. Das heißt, Solidaritätszuschlag einmal ausgeklammert, dass ich als körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen bei einem Gewinn von 100 Euro 15 Euro Körperschaftsteuer zahlen muss. Bei 1.000 Euro Gewinn wären es 150 Euro und bei einer Million Euro Gewinn wären es 150.000 Euro. Der zu zahlende Anteil bleibt unabhängig von der konkreten Höhe des Gewinns immer gleich, nämlich 15 Prozent.
Das heißt, ob ich als Unternehmen einmal 50 Millionen Euro oder fünf Mal 10 Millionen Euro Gewinn versteuere, ist für die gesamte Steuerlast, die ich zahlen muss, egal (in jedem Fall 7,5 Millionen Euro). Damit ist es, vorausgesetzt es steht in jedem Fall ausreichend Gewinn zum Abzug des Abschreibungsaufwands zur Verfügung, egal, ob die Bayern die 100 Millionen Euro für Kane direkt und vollständig im ersten Jahr oder verteilt über die nächsten fünf Jahre gewinnmindernd und damit auch gewinnsteuermindernd abschreiben.
Du hättest mit Deiner Intuition recht, wenn die Ertragsteuern für Unternehmen in Deutschland ähnlich wie die Einkommensteuer progressiv ausgestaltet wären. Dann wäre es steuerlich wahrscheinlich in der Regel deutlich vorteilhafter, wenn sich der Abschreibungsaufwand eines Unternehmens möglichst gleichmäßig auf viele Perioden verteilte, anstatt vollständig in einer Periode anzufallen, ähnlich wie beim Einkommen die gesamte Steuerlast geringer ist, wenn man fünf Mal 40.000 Euro mit einem Durchschnittssteuersatz von ca.18 Prozent statt einmal 200.000 Euro mit einem Durchschnittssteuersatz von ca. 38 Prozent zu versteuern hat (36.000 Euro vs. 56.000 Euro).
Aber so sind die Steuern auf Gewinne der Unternehmen in Deutschland nicht ausgestaltet.
Und ja, …
…die Profifußballvereine in Deutschland werden alle wie ganz normale Unternehmen besteuert. In den meisten Fällen, nämlich dann, wenn sie ihre Fußballabteilung ausgegliedert haben, sind sie bzw. diese Ausgliederungen sogar ganz normale Unternehmen. Die „FC Bayern AG“ z. B. ist eine Aktiengesellschaft, die „Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“ ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, die „Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH“ ist eine GmbH – das sind rechtlich alles unternehmerische Gesellschaftsformen.
(Die bekanntesten Vereine, die ihre Fußballabteilung noch nicht in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert haben, sind wahrscheinlich der FC Schalke, Union Berlin und der FSV Mainz 05. Aber auch der fußballerische Geschäftsbetrieb dieser Vereine wird wie ein Unternehmen besteuert.)
Gewisse steuerliche Vorteile haben gemeinnützige Vereine, z. B. der DFB, aber das trifft auf keinen Profifußballverein zu.
Habe ich Deine Frage damit jetzt richtig verstanden und beantwortet?
Der Restbuchwert des Spielers zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung wird auf die Dauer des neuen Vertrages linear abgeschrieben.
Angenommen, ein Verein verpflichtet einen Spieler für 50 Millionen Euro und gibt ihm einen 5-Jahresvertrag. Die jährliche Abschreibung beträgt 10 Millionen Euro. Nach drei Jahren bekommt der Spieler einen neuen Vertrag, wiederum über fünf Jahre. Der Restbuchwert des Spielers zu diesem Zeitpunkt beträgt 20 Millionen Euro. Die jährliche Abschreibung für den Spieler ab diesem Zeitpunkt beträgt vier Millionen Euro (denn 20/5 = 4).
Exakt. Danke für die Ergänzung. Früher wurden Beraterkosten und andere „Nebengeräusche“ direkt und vollständig im Moment des Anfallens als Betriebsausgaben verbucht, etwa so wie Ausgaben für eine neue Kartusche Toner oder eine Packung Schrauben. Heute werden diese Kosten als Vermögensgegenstände aktiviert und linear über die Laufzeit des Vertrages des Spielers, bei dessen Verpflichtung sie angefallen sind, abgeschrieben.
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung für Leute, die das Thema wirklich interessiert.
Handelsrechtlich und steuerrechtlich ergibt sich der Gewinn eines Unternehmens in Deutschland als Ertrag minus Aufwand in einer Periode (üblicherweise ein Geschäftsjahr).
Ertrag minus Aufwand ist nicht das gleiche wie Einzahlung minus Auszahlung.
Ich habe 100 Millionen Euro auf meinem Konto. Ich kaufe Harry Kane, cash. Ich habe eine Auszahlung von 100 Millionen Euro. Mein Konto ist jetzt leer. Ich mache im Rest des Geschäftsjahres nichts anderes mehr.
Habe ich jetzt am Ende des Jahres einen Verlust von 100 Millionen Euro?
Nein, denn Zahlungsvorgänge sind für die Ermittlung meines Gewinns irrelevant. Was relevant ist, sind Veränderungen meines Vermögens.
Angenommen, Harry Kane würde in diesem ersten Jahr nicht bereits anteilig an seiner Ablöse mit einem gewissen Betrag abgeschrieben, dann wäre meine Vermögensänderung am Ende dieses Geschäftsjahres – und damit auch mein Gewinn bzw. Verlust – exakt null.
Denn natürlich ist Bargeld eine Form von Vermögen, aber Harry Kane ist es auch. Wenn ich einfach nur eine Vermögensform (z. B. Bargeld) gegen eine andere (z. B. die Spiellizenz für einen Fußballspieler) tausche, ändert sich an der Höhe meines Vermögens nur schon allein durch diesen Tausch – nichts.
Die Vermögensveränderung – und damit der Einfluss des Kaufs von Harry Kane auf meinen Gewinn und Verlust – entsteht erst durch die sukzessive Abnutzung dieses Vermögensgegenstandes im Produktionsprozess der Leistungen, die ich in meinem Unternehmen herstelle. Diese Abnutzung wird durch die schrittweise Abschreibung von Harry Kane vom Kaufpreis herunter auf Null über mehrere Jahre repräsentiert, und diese Abschreibungen stellen Aufwendungen dar, die meinen Gewinn drücken.
Einzahlungen und Auszahlungen sind in einem Unternehmenskontext nur hinsichtlich der Liquidität des Unternehmens relevant. Der alles überragende betriebliche Imperativ eines Unternehmens ist es, jederzeit zahlungsfähig zu sein. Nach der Zahlung von 100 Millionen Euro, cash, für Harry Kane ist mein Konto leer. Um die nächste Rechnung, die mir auf den Schreibtisch flattert, begleichen zu können, muss ich jetzt von irgendwoher Geld organisieren, beispielsweise indem ein anderes Unternehmen eine seiner offenen Rechnungen bei mir begleicht. Wenn es mir nicht gelingt, von irgendwoher Geld aufzutreiben, bevor meine nächste Rechnung fällig wird, dann bin ich nicht mehr zahlungsfähig und muss Insolvenz anmelden. Das bedeutet formal das Ende meines Unternehmens (ein Insolvenzverwalter kommt, der das Unternehmen übernimmt, ich verliere meine Position als Geschäftsführer etc.).
Gewinne zu machen ist wichtig, aber solvent zu sein ist notwendig, um als Unternehmen zu überleben. Man kann ruhig einmal eine Zeit lang Verluste schreiben, aber man darf an keinem einzigen Tag zahlungsunfähig sein.
Auch wenn man es vielleicht meinen könnte, haben Gewinn und Verlust mit dem Thema Insolvenz nichts zu tun. Ein Unternehmen kann jahrelang hohe Verluste schreiben, ohne deswegen zwingend Insolvenz anmelden zu müssen. Solange beispielsweise durch Geldspritzen eines reichen Gönners oder durch immer wieder neue Kredite von Banken die ständige Zahlungsfähigkeit sichergestellt ist, kann das Unternehmen weiterbestehen (ja, es gibt die bilanzielle Überschuldung als Insolvenzgrund, aber die blende ich an dieser Stelle einmal aus).
Also: Gewinn = Ertrag - Aufwand. Erträge und Aufwendungen sind wirtschaftliche Vorgänge, die den Vermögensbestand eines Unternehmens erhöhen (Erträge) bzw. verringern (Aufwendungen). Zahlungen haben damit nichts zu tun. Ein Fußballverein macht keine Verluste und wird auch nicht „ärmer“, wenn er Geld für einen Spieler ausgibt.
Danke für die hervorragende Vertiefung der Details - vor allem zum zweiten Teil (Ertrag und Zahlungsfähigkeit) noch mal eine (wahre) Episode aus dem Handbuch meines Lebens:
Beim ersten wirklichen Großauftrag in meiner beruflichen Karriere geriet ich, da nach den vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen sich durch immense Mehrarbeit im Projekt die Schlusszahlung über Monate hinzog, monatelang in heftige Zahlungsprobleme, die ich nur durch wahnsinnig teure Kontoüberziehung (Kontokorrent mit 15 Prozent plus 4 Prozent Überziehung) auffangen konnte. Das waren zum Schluss 180 Tausend - bei einem Handwerksbetrieb mit einer halben Million Jahresumsatz war das dramatisch.
Ich hatte volle Auftragsbücher, war auf anderthalb Jahre ausgebucht, hatte zusätzliche Leute eingestellt, und die Ertragsvorschau war glänzend. Aber 19 % Überziehungszinsen über acht Monate fressen den ganzen Auftragsgewinn weg. Daher habe ich mit meiner Bank verhandelt, mir einen befristeten Kredit für 5 statt 19 Prozent für ein halbes Jahr oder Jahr zu geben.
Das Nein der Bank erklärte der Banker wie folgt: „Sie hätten bei der Mehrarbeit immer wieder die Abschlagszahlungen und den Vertragsumfang erhöhen müssen. Jetzt haben Sie nur die erbrachte Leistung und müssen beten, dass diese auch vergütet werden. Und dieses Gebet reicht meinen Vorgesetzten nicht als Sicherheit. Wenn die Schlusszahlung ausfällt, dann war’s das Ihren Betrieb - und da Sie privatschuldnerisch voll haftender Einzelunternehmer sind, auch für Sie.“
Auf meine Nachfrage, was ich denn tun könne, war seine lapidare Antwort: „Nichts mehr. Sie sitzen längst in der Falle. Beten Sie, dass Sie heil rauskommen. Denn: Liquidität schlägt Rentabilität.“
Dieser böse (und umso wahrere) Satz bedeutet nicht nur @Alex Beispiel: Betrieb kann gern Verluste machen, solange er zahlungsfähig bleibt (sprich: immer wieder Geld besorgen kann - Beispiel Al Nassr oder PSG - Gewinn/Verlust spielt da keine Rolle, es kommt einfach Geld, wenn gebraucht - kommunistische Verhältnisse:jedem nach seinen Bedürfnissen. Beispiel Staatsverschuldung - solange die Notenbank weiter druckt, egal, ob der Finanzminister die Schulden zurückzahlen könnte - Hauptsache, das Rad dreht sich weiter.)
Dieser Satz bedeutet auch: Egal, ob der Betrieb sogar hohe Gewinne macht (= höchst rentabel ist) - wenn die Liquidität nicht stabil ist, wird der Stecker gezogen. Man könnte das Ganze mit einem Staffellauf vergleichen: Man muss den Stab (die Gewinne) auch ins Ziel bringen. Wenn jedoch der Staffelstab zwischendurch verloren geht (mangels Zahlungsfähigkeit), braucht man nicht mehr weiterzulaufen.
PS: Aus diesem Dilemma heraus entstehen bei Kleinbetrieben jede Menge (später dann straffälliger) Versuche, die Zahlungsfähigkeit künstlich aufrecht zu erhalten (Umsatzsteuer einbehalten, Zahlung auf später verschieben etc., schwieriger bei der Lohnsteuer).
PPS: Meine kleine Anekdote endete kaufmännisch enttäuschend, aber gesamtschuldnerisch glücklich: Die Schlussszahlung (235 Tausend Euro) kam nach neun Monaten auf meinem Konto an, nachdem ich in den Verhandlungen der Schlussrechnung auf Mehrleistungen im Wert von über 20 Tausend verzichtete. Die Überziehungszinsen beliefen sich auf rund 30 Tausend Euro. Das zusammen war mehr als der erhoffte Gewinn aus dem Auftrag. Am Ende blieb mein Konto im minus - obwohl der Jahresabschluss einen Gewinn auswies, den ich dann noch versteuern musste. Ergo: Erst Zinsen auf den Kontokorrent - und dann Steuern auf den (nicht ins Ziel gebrachten) Gewinn. Unterm Strich hatte ich vierzehn Monate „umsonst“ gearbeitet - die Privatentnahmen (gleich Unternehmergehalt) waren nicht möglich ohne Kontoüberziehung- und das, obwohl der Auftrag nachkalkuliert rentabel verlaufen war. Handwerklich erfolgreich, kaufmännisch gescheitert - Liquidität schlägt Rentabilität.
Gibt es Unterschiede zwischen „Neuverplichtung“ (z.B. Tah diese Saison) und Vertragsverlängerung (z.B. Davies angäbliche 20 Mio. „signing fee“ bei seiner Verlängerung diese Saison)? Ich glaube du hattest bei Davies nämlich geschrieben, dass diese Nebenkosten komplett in der einen Saison verbucht werden.
Gute Frage, das kann ich Dir aus dem Stegreif gar nicht sagen. Logisch konsistent wäre es, wenn man die Beraterkosten und den Signing-Fee auch bei einer Vertragsverlängerung aktivieren und abschreiben müsste. Denn schließlich handelt es sich dabei ja nicht im eigentlichen Sinne um eine Verlängerung eines bestehenden, sondern um einen komplett neuen Vertrag, der rechtlich genauso zu behandeln sein müsste wie der erste.
Und tatsächlich, die kleine Broschüre von PwC, die ich bei solchen Fragen immer gerne zurate ziehe, stimmt mir zu (ehrlich gesagt hätte ich mir aber auch vorstellen können, dass diese Sachverhalte bei einer Vertragsverlängerung anders behandelt werden).