Nationalmannschaften (ohne DFB) - Internationale Einsätze

18 monatige Geldstrafe ist an sich nicht gerade wenig. In Deutschland ist man schon ab 3 Monaten (90 Tagessätze) vorbestraft…

Der eigentliche Witz ist der lächerliche Tagessatz von 20 Euro.

In D gilt da folgendes:

„Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach § 40 Absatz 2 StGB. Danach bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters die Tagessatzhöhe. Dabei wird in der Regel das Nettoeinkommen des Täters herangezogen, welches er durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte“

Letzteres spricht dafür dass hier bei ihm eher das 10-100 fache angesetzt worden wäre…

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