Siehe hier. Wie gesagt basierend auf monatelangen Recherchen. Über deren Richtigkeit wir aber genauso wenig wissen wie über die der Anschuldigungen für die er vor Gericht steht.
Sagte ich doch sehr klar, dass es das gerade nicht ist und dass es mir gerade nicht um die rechtliche Beurteilung ging…
Du schriebst gerade zuvor:
Und das ist falsch.
Was ich an dieser Sache absolut nicht verstehe ist warum man es überhaupt versucht hat.
Es war von vornherein eine Arschbombe ins Fettnäpfchen mit Ansage, so blind kann doch niemand sein?
Wenn man sportlich unbedingt einen IV braucht dann muss man eben eine andere Notlösung suchen aber doch nicht so eine Aktion bei der man mit absoluter Sicherheit viel mehr Porbleme schafft als man löst.
Ok, "Totschlag setzt - im Gegensatz zur fahrlässigen Tötung immer Vorsatz voraus. " hab ich dann offensichtlich falsch verstanden.
Gibt es für eine „Mitverursachung“ eines Selbstmordes (völlig unabhängig vom aktuellen Fall, aber du scheinst dich ja immerhin damit auszukennen) ohne Vorsatz dann gar keinen „Tatbestand“?
Zumindest in den Basics.
Gute Frage; da wird es knifflig. Das Thema wird vorrangig bei der Sterbehilfe diskutiert. Wie komplex die damit zusammenhängenden Fragen sind, zeigt schon die Inhaltsangabe einer Dissertation, die der Verfasser (Jan Pinkepank) ins Netz gestellt hat:
"Das Thema Sterbehilfe erfährt unverändert mediale und fachliche Aufmerksamkeit. Die in § 217 StGB a.F. geregelte Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 für verfassungswidrig. Neuregelungen werden bereits diskutiert.
Kaum Beachtung fand jedoch bisher die Frage nach der Strafbarkeit der Anstiftung zum Suizid. Aufgrund der Straflosigkeit des Suizids selbst scheidet eine Strafbarkeit als Anstifter gemäß § 26 StGB aus. Keine Aussage trifft dieses Ergebnis hingegen über die Strafbarkeit als Täter gemäß § 25 StGB. Fast schon selbstverständlich wird diese von Rechtsprechung und Literatur – vielfach stillschweigend – verneint. Diese Studie stellt dieses Ergebnis auf den Prüfstand.
Der Verfasser hat sich zur Aufgabe gemacht, nach den hinter dieser Straflosigkeit stehenden Gründen zu suchen und diese auf den Prüfstand zu stellen. Dabei zeigte sich, dass die Überzeugungskraft der für die Straflosigkeit angeführten sog. Tatherrschaftslehre und sog. objektiven Zurechnung mindestens streitbar ist. Den Gang der Studie begleiten einige Beispielsfälle, auf die immer wieder instruktiv zurückgegriffen wird. Dadurch ergab sich, dass die herrschenden Lösungsansätze für den Gedanken Voreiligkeit eines Suizids nicht genügend Raum bieten. Der Verfasser bietet sodann einen eigenen Vorschlag der Regelung der Strafbarkeit der Anstiftung zum Suizid an. Umgesetzt werden dabei die durch das Bundesverfassungsgericht aufgeworfenen Kriterien der gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit des Suizidentschlusses.
Unterstützt werden die angestellten Erwägungen durch eine vergleichende Betrachtung der (straflosen) sog. Eigenstrafvereitelung gemäß § 258 Abs. 1 StGB und die Behandlung mitwirkender Dritter. Abschließend stellt der Verfasser die Frage, ob die tatbestandliche Berücksichtigung von Beweggründen des Mitwirkenden am Suizid überzeugt."
…
Wer die „Fackel“ des „(Freiheits-gedeckten) selbstbestimmten Handelns“ … „(laut…holdest) hochhaelt“, sollte jene der „(Freiheits-gedeckten) Bewertung/-urteilung“ bzw. gar des „Widerspruchs“ (…„un-gleich“ … „Zwangs-Vollstreckung“!) doch b!tte n!cht … „auspusten“ (…oder geht es am Ende etwa gar nicht um den „Wert“ als solchen…?)…!?!
Von Hoeneß und Dreesen erwartet man nichts anderes mehr. Gerade Hoeneß ist ohnehin dabei, die letzten Reste seiner Reputation zu verspielen.
Aber von Freund und ganz besonders von Tuchel bin ich schon sehr enttäuscht.
Vielleicht bist auch einfach vom Profifußball überrascht, dass die Leute dort nicht so ticken wie Du es erwartest?
Nein. Aber nach dem bisherigen Auftreten von Freund und Tuchel darf man die Ignoranz gegenüber Boatengs Vorgeschichte schon in Frage stellen, auch wenn Profifußball mittlerweile zu einem widerwärtigen Geschäft mutiert ist.
Was hast du denn erwartet?
Beiden geht es in erster Linie um den Erfolg. Sonst wären sie nicht bei Bayern München.
Medial nicht gut fand ich die Antwort von Freund , dass es Boatengs Privatsache sei. Das ist wie wir gesehen haben nicht so. Er muss lernen, dass jede Aussage eine große mediale Wirkung hat. Das scheint ihm noch nicht ganz klar gewesen zu sein.
Für den Trainer ging es darum den Kader mit einem IV aufzufüllen. Boateng war verfügbar und wohl auch ziemlich fit.
Tuchels Aufgabe ist der maximale Erfolg. Wie er das privat sieht steht auf einem anderen Blatt. Wissen wir nicht.
Sportlicher Erfolg sollte nicht über allem stehen. Das Ansehen des Vereins ist auf jeden Fall für nichts und wieder nichts beschädigt.
Woran machst du das fest?
Dein Kommentar ist grundsätzlich richtig, gerade in Bezug auf die Sache mit Kasia Lenhardt.
Was mich an solchen Sätzen (gern auch mal in anderen Kontexten) aber stört, ist, dass das Thema sexualisierte Gewalt selbst für Gerichte oft zu komplex ist. Es gibt eine viel zu hohe Anzahl an Fällen, die nicht endgültig aufgeklärt werden können – oder gar nicht erst vor Gericht landen. In diesem kurzen Beitrag steckt dazu schon einiges: Vor Gericht: Warum so viele Vergewaltiger nicht bestraft werden - Gesellschaft - SZ.de
Jetzt kann man natürlich völlig zu Recht sagen, dass das in beide Richtungen gilt. Es gab immer wieder Fälle, in denen die Frau gelogen hat. Diese Fälle werden derart prominent immer wieder ausgegraben, dass man sich aber oft in Argumentationslinien verstrickt, die nicht tragbar sind. Beispiel: Die Frauen wollen nur Aufmerksamkeit/Geld/den Namen nutzen. Die Realität ist oft eine andere. Die Tortur, die potenzielle Opfer auf diesem Level der Öffentlichkeit sowohl in eben jener, als auch im Privaten durchlaufen müssen, ist unfassbar. Welches Motiv hätte die Ex von Boateng in diesem konkreten Fall, vor Gericht zu lügen? Was wurde in zwei Urteilen übersehen, dass sie nun doch dieser Lüge überführt werden kann? Und was hätte sie vor allem davon, sich weiter diesem immensen Druck auszusetzen, der laut Recherchen von SZ und Correctiv auf sie ausgeübt wird? Gegen den dort beschriebenen Panzer aus Macht und Geld anzukämpfen, wenn doch gar nichts war? Nur um ihm eine reinzuwürgen, weil sie beim Kartenspiel verloren hat oder nur, um in der Öffentlichkeit zu landen (die sie ja ganz offensichtlich meidet)?
Ich schweife ab vom Ausgangskommentar, aber ich verstehe den Schutz nicht, den Leute wie Boateng von der Öffentlichkeit erhalten. Trotz allem, was wir bisher wissen, was seriöse Medien angeben zu wissen und wie die Geschichte verlaufen ist. Nochmal: Juristisch ist das ein anderes Thema und was ich hier explizit nicht fordere, ist, dass solche Fälle in irgendeine Richtung nur vage entschieden werden. Allerdings sind es in unserer Gesellschaft leider häufig die (potenziellen) Opfer, die gegen die Komplexität aller Ebenen nicht ankommen – und teilweise dann eben auch gegen Strukturen, die das alles erschweren.
Insofern: Sich einer rechtlichen Bewertung zu enthalten, mag Sinn ergeben. Doch so zu tun, als sei alles in Ordnung, solange es kein Urteil gibt, halte ich für sehr unterkomplex. Ganz besonders in diesem Fall.
Ich zitiere aus dem „Obacht“ / „Awarenesskonzept“ des FCB:
„Der FC Bayern positioniert sich aufgrund seiner Geschichte, Werte und gesellschaftlichen Verantwortung mit all seinen Mannschaften, Spielerinnen und Spielern aus unterschiedlichsten Nationen, Fans, Mitgliedern, Mitarbeitenden, Partnern und Wegbegleitern für eine Welt, in der Diskriminierung, Rassismus, Hass, Ungerechtigkeit, Intoleranz und Gewalt keinen Platz haben. Wer sich dem verschließt, ist im falschen Verein. Der Club tritt verfassungs- und fremdenfeindlichen sowie antidemokratischen Bestrebungen und jeder weiteren Form von diskriminierenden oder menschenverachtenden Einstellungen, insbesondere aufgrund der Nationalität, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung entschieden entgegen. Das gilt ebenso für jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher oder seelischer Art ist. Der FC Bayern bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Glaube, Geschlecht, sexueller Orientierung und sozialer Stellung eine Heimat.“
Für mich hat sich die ganze Boateng-Geschichte so dargestellt: man hat erst mal ausgelotet, was medial machbar und erwartbar ist. Der Gegenwind war erwartbar stark, Tuchel selbst hat darauf hingewiesen, dass es nicht nur sportliche Kriterien waren, und dann hat man von einer Verpflichtung Boatengs abgesehen. Ich werfe Thomas Tuchel wirklich nicht vor, dass er maximalen sportlichen Erfolg anstrebt - dafür ist er bei Bayern angestellt. Der Klub selbst hat aber (im Idealfall) eine gewisse Philosophie. Und diese steht dann (ebenfalls im Idealfall) über der Idee des Maximalerfolgs.
Ich möchte persönlich darauf hinweisen, dass natürlich auch Jerome Boateng, wie jedes andere Mitglied der Gesellschaft, das Recht hat, den Gerichtsprozess abzuwarten und das Urteil dann zu vernehmen. Dem möchte ich und kann ich nicht vorgreifen, es wird so oder so kommen. Dass der FCB sich dieses Fass überhaupt aufgemacht hat angesichts der sportlichen Leistung von Boateng in der jüngsten Zeit, halte ich für eher suboptimal.
Ich teile Deinen Standpunkt, möchte aber anmerken, dass ich in meinen Kommentaren nichts bagatellisiert oder mich auf eine rein formalrechtliche Position zurückgezogen habe. Gestern schrieb ich unter anderem:
Um der hin- und herwogenden Debatte vielleicht eine sinnvolle Struktur zu geben, versuchte ich mich am Sonntag an einer Differenzierung nach drei Kategorien: juristische Schuld, persönliche Verantwortung (schuldunabhängig) und moralische Schuld. Zu dieser schrieb ich unter anderem:
Diese Zitate zeigen m.E., dass für mich keinesfalls mangels rechtskräftiger Verurteilung alles in Ordnung ist. Insofern vollkommen d’accord mit Dir. Der von Dir zitierte Satz bezog sich auf eine falsche juristische Einordnung durch einen anderen User. Man (ich) kann in einer längeren Debatte nicht in jedem Kommentar den Gesamtzusammenhang vollständig wieder aufrollen.
Alles gut, ich muss nochmal klarstellen, dass der Kommentar nicht gegen dich oder deine Meinung gerichtet war. Manchmal liest man einen Satz und dann kommen dazu ganz andere Gedanken, die mit dem Urheber nicht mehr viel zu tun haben. Das war hier so. Insofern sorry, falls das anders bei dir ankam. Hätte ich klarer so schreiben sollen.
Unser Rechtssystem ist sicherlich nicht perfekt. Sich teure Anwälte leisten zu können mag tatsächlich ein Vorteil vor dem Gericht sein.
Es ist trotzdem noch ein Rechtssystem dem wir vertrauen können. Man kann sich schwerlich einen Richter kaufen.
Der Stand oder das Vermögen schützt nicht vor Strafe.
Unserem Rechtssystem traue ich immer noch mehr als einzelnen Medien. Da das Urteil nicht auf Interessen basiert sondern unabhängig erfolgt.
Bei einem Fall vor Gericht ist im Grunde nie alles in Ordnung. Sonst gäbe es keine gerichtliche Auseinandersetzung.
Da in diesem Fall auch die Staatsanwaltschaft beteiligt ist, kann Boateng seine Ex Frau auch nicht mehr mit Geld zum Schweigen bringen.
Ich habe Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit. Es wird nach objektiven Kriterien nach unseren geltenden Gesetzen das richtige Urteil sprechen.
Gut zusammengefasst. Allerdings kann es auch Fehlurteile geben. Wer die Gerichtsreportagen z.B. von Peggy Parnass, Gerhard Mauz, Gisela Friedrichsen, Sabine Rückert, Annette Ramelsberger gelesen hat, weiß um diese Problematik. Eines der kritischen Themen ist auch die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. Dessen ungeachtet ist unser Rechtssystem ein positiver Faktor unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Was auch niemand bestreiten würde, denke ich. Den Fall Boateng so zu bewerten, wie wir das tun und auch andere Urteile zu hinterfragen bedeutet nicht, dass man den gesamten Rechtsstaat anzweifelt. Das findet zwischen 0 und 100 statt.