Die Aussage ist der pure Wahnsinn. Wir der AUFSICHTSRAT stimmen über zukünftiges Vorgehen ab!
Ein komplettes Unding und die entgültige offizielle Untermauerung des totalen Komödienstadels der in unserer AG aufgeführt wird und der kompletten „Enteierung“ der Geschäftsführung.
Unglaublich, dass das vom Präsidenten öffentlich gesagt wird und es keinem der Herren aufzufallen scheint was für einen Irrsinn sie hier in einem Aufsichtsgremium aufführen!
Macht halt einfach mehr Bock, wenn man selber sagt, wo’s lang geht. Wen interessiert schon ein Aktiengesetz bei der Testosteron-Wallung alter Männer, die sich nach ihren Karrieren immer noch wichtig fühlen dürfen? Der Uli weiß seinen Haufen schon zu nehmen, um seinen Einfluss zu sichern. Chef sein ohne die Verantwortung, das isses halt.
„Ein Aufsichtsrat, der eigenmächtig die Geschäftsführung entmachtet und selbst alle wichtigen Entscheidungen trifft, überschreitet seine gesetzlichen Befugnisse und handelt somit pflichtwidrig. Diese Pflichtverletzung kann bereits ausreichen, um eine persönliche Haftung des Aufsichtsratsmitglieds bzw. der betroffenen Aufsichtsratsmitglieder auszulösen, sofern dadurch der Gesellschaft ein Schaden entsteht“
Wenn es nur „beratend“ wäre, dann wären weitere Transfers weiter Thema aktuell!
Könnte doch wirklich nicht mehr offensichtlicher sein, dass die Offensive dünner denn seit Menschengedenken und dass sich auf Leihgeschäft zu verlassen hochrisikant ist - ebenso eigentlich total offensichtlich. Worauf wir aktuell zusteuern ist wieder genau so ein „Deadline Day Debakel“ wie genau vor 2 Jahren unter der Führung des legendären „Transferausschuss“ angeführt vom Tegernseer Patron…
Nein, der Patron hat ein Machtwort gesprochen und das hat jetzt jeder zu schlucken und muss es offensichtlich auch.
Da irgendwas dran „normal“ zu finden braucht es schon extrem viel Fantasie - das hat mit der Funktion eines Aufsichtsrats alles 0,0 zu tun wie das bei uns aktuell in der Praxis läuft:
Nein, de Fakto haben wir eben genau diese Entmachtung des Vorstandes, die rein rechtlich gesehen eine massive Pflichtverletzung mit zumindest theoretisch potentiell massiven persönlichen Konsequenzen für einen Aufsichtsrat…
PS: und natürlich kann’s gut sein, dass am 2.9 alles wunderbar ist mit schönem Leihgeschäft. Aber darum geht’s doch nicht! Es geht darum, dass das aktuell vom Patron aufgezwungene Vorgehen (viele Vereine wollen halt einfach nur verkaufen aber nicht verleihen) hochrisikant ist, weil es eben auch genauso gut in einem Debakel enden kann am Deadline Day wie zuletzt GENAU unter seiner Führung vor 2 Jahren!
Der Aufsichtsrat muss laut Satzung bei hohen Beträgen sein Ok geben. Das ist rechtlich alles sauber. Der Aufsichtsrat greift hier auch nicht ins operative Geschäft ein, sondern er setzt die Leitplanken zu eng. Eberl könnte jetzt aber trotzdem einen Spieler für 10 Millionen € kaufen. Das könnte der Aufsichtsrat nicht verhindern. Solche Spieler bringen uns halt nur nicht weiter.
Ein Choupo-Moting ähnliches Profil würde glaube ich aktuell nicht 10 Millionen kosten. Zum Beispiel könnte man einen Wind glaube ich für 15 Millionen holen.
Ein Mo Salah hätte wie Mannschaftskollege TAA seinen Vertrag schön auslaufen lassen.
Wir machen 2 Jahresvertrag, 24,9 Mios.
AR hat null zu melden!
Oder: anderes Extrem - einen 20 jährigen Fofana um 34 Mios und 5 Jahresvertrag mit 3 Mios im Jahr, das doppelte als was aktuell bekommt.
Wieder: AR kann meinen was will.
Da ginge also theoretisch enorm viel - tja, WENN nicht jemand, der eigentlich null zu melden hat im Tagesgeschäft gerade ein „Machtwort“ gesprochen hätte das so offensichtlich es geht in unserm Verein auch gleich „das letzte Wort“ zum Thema darstellt!
Mir gefällt das ja auch nicht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man hier sehr vorsichtig sein muss, den Personen Gesetzesbruch vorzuwerfen.
Und innerhalb der 50 Millionen macht Eberl ja scheinbar auch Dinge, die dem Aufsichtsrat dem Vernehmen nach nicht schmecken. Die aktuellen Wunschkandidaten liegen jedoch alleine in der Ablöse darüber.
"Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats bei einer Fußball-AG (Aktiengesellschaft) ist die Überwachung und Kontrolle des Vorstands zum Schutz der Aktionäre und zur Sicherung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
Zentrale Aufgaben
Überwachung des Vorstands: Der Aufsichtsrat prüft, ob der Vorstand rechtmäßig und wirtschaftlich im Sinne der Gesellschaft handelt und alle relevanten Gesetze und Konzernrichtlinien einhält.
Beratung des Vorstands: Neben der Kontrolle steht der Aufsichtsrat dem Vorstand auch beratend zur Seite, besonders bei strategischen Entscheidungen und langfristigen Weichenstellungen.
Bestellung und Abberufung: Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Bestellung, Abberufung und Vertragsgestaltung der Vorstandsmitglieder.
Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht: Der Aufsichtsrat prüft die Jahresabschlüsse und den Lagebericht der AG und gibt hierzu eine Stellungnahme ab.
Einberufung der Hauptversammlung: Falls erforderlich, kann der Aufsichtsrat eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.
Genehmigung bestimmter Geschäfte: Manche wesentliche Geschäftsentscheidungen (z.B. große Investitionen, Immobilienkäufe, Darlehensaufnahmen) bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Besonderheiten bei Fußball-AGs
Wie in anderen Aktiengesellschaften ist der Aufsichtsrat auch hier Bindeglied zwischen Aktionären und Vorstand.
Gerade bei Fußballvereinen in AG-Struktur ist oft eine enge Abstimmung mit Vereinsgremien und strategischen Investoren nötig, aber die gesetzlichen Grundaufgaben des Aufsichtsrats bleiben unverändert."
Eberl selbst hat eben gesagt, dass es um finanzielle Fragestellungen bei der Suche nach Neuverpflichtungen geht. Daher ist die Wirtschaftlichkeit durch den AR zu prüfen. Zudem geht es bei einer Verpflichtung eines neuen Spielers auch immer um strategische Entscheidungen. Auch hier ist der AR einzubeziehen. Daher doch alles in Butter