Herbert Hainer - Präsident FCB e. V

An Geld für Abfindungen hat es jedenfalls nie gemangelt. :wink:

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Da haben die Getränke zum Essen vor dem Spiel gut reingeknallt.

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Nach „Flasche leer“ und „Menschenwürde“ nun die „Ahlenfelder“-PK…

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Lustig ist das ja nicht. Das hat ja mit Druck etc.zu tun.
Ich glaube die Tage sind für alle sehr turbulent und vor allem belastend.

Was Dreesen da gemacht hast, kannst eigentlich nicht bringen.

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Dreesens Vorbild: Ich brauche mehr Details…

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In die Richtung musste ich auch denken. Schon vor der bewussten Szene wirkte Dreesen nennen wir es mal ziemlich locker.

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Die Aussage ist der pure Wahnsinn. Wir der AUFSICHTSRAT stimmen über zukünftiges Vorgehen ab!

Ein komplettes Unding und die entgültige offizielle Untermauerung des totalen Komödienstadels der in unserer AG aufgeführt wird und der kompletten „Enteierung“ der Geschäftsführung.

Unglaublich, dass das vom Präsidenten öffentlich gesagt wird und es keinem der Herren aufzufallen scheint was für einen Irrsinn sie hier in einem Aufsichtsgremium aufführen!

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Mal schön vertrauliche Vertragsinhalte öffentlich raushauen, um damit anzugeben. Sauber!

Sieht aus, als „kommuniziert“ er mit jemandem im Publikum.

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Macht halt einfach mehr Bock, wenn man selber sagt, wo’s lang geht. Wen interessiert schon ein Aktiengesetz bei der Testosteron-Wallung alter Männer, die sich nach ihren Karrieren immer noch wichtig fühlen dürfen? Der Uli weiß seinen Haufen schon zu nehmen, um seinen Einfluss zu sichern. Chef sein ohne die Verantwortung, das isses halt.

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In Wirklichkeit (aber klar, wo kein Ankläger..) geht das mit der Verantwortung bei Aufsichtsratmitgliedern sogar sehr weit:

https://www.perplexity.ai/search/was-droht-einem-aufsichtsrat-e-NtAYSTVARn63KJRWLWcXZg

„Ein Aufsichtsrat, der eigenmächtig die Geschäftsführung entmachtet und selbst alle wichtigen Entscheidungen trifft, überschreitet seine gesetzlichen Befugnisse und handelt somit pflichtwidrig. Diese Pflichtverletzung kann bereits ausreichen, um eine persönliche Haftung des Aufsichtsratsmitglieds bzw. der betroffenen Aufsichtsratsmitglieder auszulösen, sofern dadurch der Gesellschaft ein Schaden entsteht“

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Wenn es nur „beratend“ wäre, dann wären weitere Transfers weiter Thema aktuell!

Könnte doch wirklich nicht mehr offensichtlicher sein, dass die Offensive dünner denn seit Menschengedenken und dass sich auf Leihgeschäft zu verlassen hochrisikant ist - ebenso eigentlich total offensichtlich. Worauf wir aktuell zusteuern ist wieder genau so ein „Deadline Day Debakel“ wie genau vor 2 Jahren unter der Führung des legendären „Transferausschuss“ angeführt vom Tegernseer Patron…

Nein, der Patron hat ein Machtwort gesprochen und das hat jetzt jeder zu schlucken und muss es offensichtlich auch.

Da irgendwas dran „normal“ zu finden braucht es schon extrem viel Fantasie - das hat mit der Funktion eines Aufsichtsrats alles 0,0 zu tun wie das bei uns aktuell in der Praxis läuft:

Nein, de Fakto haben wir eben genau diese Entmachtung des Vorstandes, die rein rechtlich gesehen eine massive Pflichtverletzung mit zumindest theoretisch potentiell massiven persönlichen Konsequenzen für einen Aufsichtsrat…

PS: und natürlich kann’s gut sein, dass am 2.9 alles wunderbar ist mit schönem Leihgeschäft. Aber darum geht’s doch nicht! Es geht darum, dass das aktuell vom Patron aufgezwungene Vorgehen (viele Vereine wollen halt einfach nur verkaufen aber nicht verleihen) hochrisikant ist, weil es eben auch genauso gut in einem Debakel enden kann am Deadline Day wie zuletzt GENAU unter seiner Führung vor 2 Jahren!

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Der Aufsichtsrat muss laut Satzung bei hohen Beträgen sein Ok geben. Das ist rechtlich alles sauber. Der Aufsichtsrat greift hier auch nicht ins operative Geschäft ein, sondern er setzt die Leitplanken zu eng. Eberl könnte jetzt aber trotzdem einen Spieler für 10 Millionen € kaufen. Das könnte der Aufsichtsrat nicht verhindern. Solche Spieler bringen uns halt nur nicht weiter.

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Ein Choupo-Moting ähnliches Profil würde glaube ich aktuell nicht 10 Millionen kosten. Zum Beispiel könnte man einen Wind glaube ich für 15 Millionen holen.

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Die konkrete Zahl liegt bei 50 Mios.

Mal 2 Extrembeispiele:

Ein Mo Salah hätte wie Mannschaftskollege TAA seinen Vertrag schön auslaufen lassen.

Wir machen 2 Jahresvertrag, 24,9 Mios.

AR hat null zu melden!

Oder: anderes Extrem - einen 20 jährigen Fofana um 34 Mios und 5 Jahresvertrag mit 3 Mios im Jahr, das doppelte als was aktuell bekommt.

Wieder: AR kann meinen was will.

Da ginge also theoretisch enorm viel - tja, WENN nicht jemand, der eigentlich null zu melden hat im Tagesgeschäft gerade ein „Machtwort“ gesprochen hätte das so offensichtlich es geht in unserm Verein auch gleich „das letzte Wort“ zum Thema darstellt!

Einfach eine totale Farce…

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Mir gefällt das ja auch nicht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man hier sehr vorsichtig sein muss, den Personen Gesetzesbruch vorzuwerfen.

Und innerhalb der 50 Millionen macht Eberl ja scheinbar auch Dinge, die dem Aufsichtsrat dem Vernehmen nach nicht schmecken. Die aktuellen Wunschkandidaten liegen jedoch alleine in der Ablöse darüber.

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Wenn für Dich bei „Leihgeschäft oder nix“ alles in Butter nachdem man gerade die halbe Offensive leergeräumt hat?

Alles wunderbar, na klar…

Diese brutal restriktiven pauschalen Vorgaben sind so klar es nur geht eine Einmischung ins Tagesgeschäft.

Aber wehe, den Herrn im AR gefällt ein Kandidat. Dann wird aber gerade so die Kohle rausgelegt.

Das hat einfach nix mit „Kontrollaufgaben“ zu tun, sondern das ist eben genau diese Entmachtung des Vorstands der eine Dienstpflicht Verletzung darstellt…

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Ist das höchste Gremium in einem Verein nicht die MV, wann haut da jemand mal bezüglich AR auf den Tisch?

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Das sagt Chat gpt:

Wenn ein Aufsichtsratsmitglied oder der Aufsichtsrat insgesamt nicht nur sagt: „Transfers über Summe X müssen wir genehmigen“ (das wäre zulässig, wenn es in der Geschäftsordnung so festgelegt ist), sondern konkret vorgibt: „Spieler A darfst du verpflichten, Spieler B aber nicht“ – dann überschreitet der Aufsichtsrat klar seine Kompetenzen nach § 111 Abs. 4 AktG.

Denn:

  • Legitim: Der Aufsichtsrat darf Schwellenwerte festlegen, ab denen Transfers der Zustimmung bedürfen (z. B. alles über 30 Mio. €). Das ist gängige Praxis, auch bei anderen Klubs oder Unternehmen.
  • Illegitim: Der Aufsichtsrat entscheidet nicht, welcher Spieler gekauft oder verkauft wird. Das ist Geschäftsführung, und die liegt ausschließlich beim Vorstand (hier also im Ressort Sportvorstand mit kollegialer Abstimmung im Gesamtvorstand).

Das, was du beschreibst („nkunku erlaube ich dir nicht zu kaufen nur Wirtz“), ist ein unzulässiger Eingriff in die operative Leitung. Der Aufsichtsrat kann den Vorstand nur abberufen, wenn er unzufrieden ist – aber er darf ihm nicht im Tagesgeschäft die Entscheidungen aus der Hand nehmen.

Das wäre so, als würde in einem normalen Unternehmen der Aufsichtsrat dem Einkaufsleiter vorschreiben: „Du darfst zwar neue Maschinen anschaffen, aber bitte nur Marke X, nicht Marke Y.“ Das wäre ein klarer Kompetenzverstoß.

  • Max Eberl ist Sportvorstand – also ein Mitglied des Gesamtvorstands der AG.
  • Der Vorstand führt die Geschäfte kollegial (§ 76 Abs. 1 AktG). Das heißt: Auch wenn Eberl den Sport verantwortet, ist er formal nicht „alleiniger Entscheider“. Entscheidungen im Vorstand fallen gemeinschaftlich oder nach Ressortverteilung.
  • Der Vorstandsvorsitzende (derzeit Jan-Christian Dreesen) ist ebenfalls „nur“ Vorstand, hat aber faktisch eine koordinierende Rolle. Juristisch ist er nicht Vorgesetzter von Eberl, sondern primus inter pares.

Wenn also der Aufsichtsrat Eberl reinredet, gilt:

  1. Eberl selbst müsste seine Kompetenz wahren und darauf bestehen, dass die sportliche Geschäftsführung Sache des Vorstands ist.
  2. Falls es einen Konflikt gibt, wäre das Thema Sache des gesamten Vorstands – nicht allein Eberls. Der Vorstand könnte gemeinsam beschließen, dass der Aufsichtsrat unzulässig eingreift.
  3. Der Vorstandsvorsitzende (Dreesen) hätte die Aufgabe, so einen Konflikt diplomatisch zu klären, weil er nach außen für den Vorstand spricht.

Wenn es also knallt, dann müsste entweder:

  • Eberl klarstellen, dass er sich nicht in seine Ressortarbeit hineinreden lässt, oder
  • der Gesamtvorstand (mit Dreesen als Sprecher) gemeinsam auftreten und sagen: „Aufsichtsrat, ihr überschreitet eure Befugnisse.“

Das Problem: Der Aufsichtsrat kann jederzeit Vorstände abberufen. In der Praxis werden solche Konflikte deshalb politisch-intern gelöst und selten offen ausgetragen.

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