Herbert Hainer - Präsident FCB e. V

In Wirklichkeit (aber klar, wo kein Ankläger..) geht das mit der Verantwortung bei Aufsichtsratmitgliedern sogar sehr weit:

https://www.perplexity.ai/search/was-droht-einem-aufsichtsrat-e-NtAYSTVARn63KJRWLWcXZg

„Ein Aufsichtsrat, der eigenmächtig die Geschäftsführung entmachtet und selbst alle wichtigen Entscheidungen trifft, überschreitet seine gesetzlichen Befugnisse und handelt somit pflichtwidrig. Diese Pflichtverletzung kann bereits ausreichen, um eine persönliche Haftung des Aufsichtsratsmitglieds bzw. der betroffenen Aufsichtsratsmitglieder auszulösen, sofern dadurch der Gesellschaft ein Schaden entsteht“

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