Man muss diese Meinung nicht teilen. Es ist allerdings nicht Aufgabe der Moderation zu entscheiden, welche Meinungen richtig und welche falsch sind. In unserem Regelwerk steht:
Wenn wir diese Kriterien auf die von Dir beanstandete Aussage anwenden, so lässt sich erkennen, dass sie die Voraussetzungen für eine Sanktion nicht erfüllt. Ein Merkmal „unsäglicher Blödsinn“ existiert in unserem Regelwerk nicht. Nähmen wir es dort mit auf, wäre der Willkür der Moderation Tür und Tor geöffnet. Daran kann niemandem gelegen sein.
EDIT: Zur Klarstellung erläutere ich auch gerne, warum der Vergleich mit dem applaudierenden Zuschauen bei einer Vergewaltigung oder, leicht abgeschwächt, bei einem nicht näher definierten Verbrechen entfernt werden musste. Hierbei handelte es sich um maßlose Beleidigungen auch noch derjenigen, die zufällige Zeugen beim Zündeln sind und nichts dagegen unternehmen. Das konnte so nicht stehenbleiben. „Bürgerkriegsähnliche Zustände“ sind eine Bewertung, die niemandem zu nahe tritt. Ebenso die allgemein gehaltenen Thesen über die Schwierigkeiten der Polizei, etwas dagegen zu unternehmen.