Im Grunde genommen ist die Geschichte ganz unspektakulär:
- Jérôme Boateng möchte beim FC Bayern hospitieren.
- Diverse Fans möchten das nicht, adressieren den Verein mit ihrem Anliegen mittels einer Petition und Transparenten in der Kurve.
- Der Verein entscheidet sich gegen die Hospitanz.
Das sollte in einer freien Gesellschaft ein ganz normaler Vorgang sein. Der öffentliche Protest bzw. die öffentliche Demonstration ist eine vollkommen legitime Möglichkeit der Einflussnahme einer Gruppe von Menschen mit einem Anliegen auf Entscheidungsträger, die sie auf einem anderen Weg kaum oder gar nicht erreichen bzw. beeinflussen können.
Der Vorgang an sich sollte völlig unstreitig legitim und nicht zu beklagen sein. Was die Gegner des Protests gegen Boateng ebenfalls nicht zu Recht beklagen können, ist, dass Boateng durch die Aktion aus der Gesellschaft ausgeschlossen würde. Das stimmt nicht. Der FC Bayern ist eines von Millionen Unternehmen in Deutschland und Abermillionen Unternehmen weltweit. Boateng ist ein freier Mann. Die Tatsache, dass er nicht beim FC Bayern hospitieren kann, schränkt ihn nicht unverhältnismäßig in seinen Möglichkeiten ein, sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu entfalten. Wenn er beim FC Bayern nicht hospitieren kann, lassen sich hundert andere Möglichkeiten für eine Hospitation finden. Selbst wenn nicht, hängt von einer solchen Hospitanz nicht Boatengs weiterer Lebensweg ab.
Fragwürdig ist auch der Vorwurf, gegen Boateng sei eine „Hetzkampagne” gefahren worden. Der Protest fokussierte sich auf ein eng umrissenes Problem: die Frage, ob Boateng eine Hospitanz beim FC Bayern machen können sollte. Der Protest hatte einen konkreten Anlass und ein konkretes Ziel, mit dessen Erreichen er auch sein Ende erreicht hatte. Eine „Hetzkampagne” läge dann vor, wenn sich der Protest gegen die Person Boateng selbst richten und Boateng über Wochen oder Monate hinweg anlasslos oder mit willkürlichen Scheinbegründungen mit Schmähungen und Beleidigungen überziehen würde. Ein solcher zeitlich unbestimmter und von willkürlichen Anlässen geprägter Protest könnte mit Recht „Hetzkampagne“ genannt werden. Aber diese Bedingungen lagen hier nicht vor.
Wo die Gegner einen Punkt haben, wenn sie sich darüber beklagen, ist die Wortwahl der organisierten Fans auf ihren Transparenten. Diese ist oft sehr grafisch und „direkt auf die Zwölf“: Texte wie „Kein Bühne für Täter, verpiss Dich, Boateng“ und „Kein Platz für Charakterschweine in unserem Verein, kein Platz für Boateng“ sind nicht gerade Paradebeispiele für eine Sprache, derer man sich in einem gesitteten zwischenmenschlichen Umgang befleißigen sollte, und sicher hätte der reine Informationswert des Anliegens (wir wollen Boateng nicht in unserem Verein) auch mit weniger grafischen Worten effektiv übermittelt werden können. Diese farbenfrohe Wortwahl ist zwar ein generelles Merkmal der Kommunikation der Kurve und nicht auf den Fall Boateng beschränkt, aber das ändert nichts an der Berechtigung der Klage in Bezug auf diesen Fall.
Zusammengefasst: Ist die Übermittlung eines Anliegens an den Verein durch eine Gruppe von Fans mittels eines öffentlichen Protests legitim? Ja. Ist der Protest gegen Boateng eine Hetzkampagne? Nein.
Wird Boateng durch den Protest in seinen Grundrechten unverhältnismäßig beschnitten bzw. aus der Gesellschaft ausgeschlossen? Nein.
Wäre ein anderer, weniger aufwieglerischer und aggressiver Ton möglich gewesen, um die Botschaft zu transportieren? Ja. Ist der Fall ein Beispiel für die erfolgreiche Ausübung öffentlichen Drucks zur Erreichung eines Ziels? Ja. Ist es gut, dass unsere Gesellschaft so eingerichtet ist, dass Aktionen wie diese stattfinden und erfolgreich sein können? Definitiv. I would not have it any other way.