Fan aus der Miasanrot-Community startet Petition gegen Jérôme Boateng beim FC Bayern

Es ist bekannt, dass geistig behinderte Menschen häufig Opfer sexueller Gewalt werden. Wie es mit dem Aufklärungsinteresse der Ermittlungsbehörden bestellt ist, konnten wir vor 20 Jahren in unserer Familie hautnah erleben. Der Fall ist in vielen Details exemplarisch für die Fragen, die sich um Opfer- und Täterschutz drehen. Obwohl wir zunächst, da es sich, juristisch ausgedrückt, um einen minderschweren Fall handelte und aus Richtung des Täters und seines Umfeldes die Folgen einer Strafanzeige für seinen weiteren Lebensweg dramatisch ausgemalt wurden, erwogen haben, auf eine solche zu verzichten, entschieden wir uns dann letztlich anders - aber ausdrücklich ohne jeden Bestrafungsfuror und dezidiert zum Schutz der Gesellschaft und speziell anderer behinderter Kinder und Jugendlicher. Am Ende kam es nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung, und gegen meine Frau und mich stand der unwidersprochene Vorwurf im Raum, wir würden unseren Sohn dafür missbrauchen, um mit erfundenen Anschuldigungen einen jungen Pädagogen nachhaltig zu schädigen.

Da die Polizei die Ermittlungen unglaublich dilettantisch geführt hatte (die Videoaufnahme von der Einvernahme unseres Sohnes existierte z.B. wegen eines angeblichen Gerätedefekts nicht), hatte der gegnerische Anwalt erfolgreich einen psychologischen Test verlangt. Es existierte nämlich nur das Transkript der Tonaufnahme; daraus ging hervor, dass unser Junge gelegentlich, wie es durch seine Behinderung bedingt war, behutsam zum Thema zurückgeführt werden musste. Diese von einer Polizeipsychologin geführten Gesprächsanteile bezeichnete der Täteranwalt als Suggestionsversuche meiner Frau (ich war bei dieser Vernehmung nicht anwesend). Wir hatten unserer Anwältin gesagt, der Psychotest käme nicht in Frage, und auch die darauf folgende Vernehmung unseres Sohnes vor Gerichts werde nicht stattfinden; das einmalige ausführliche Interview plus unsere Aussagen sowie die einer weiteren Zeugin müssten und könnten, wie uns zugesichert worden war, ausreichen. Sie möge nur die uns zustehende Erklärungsfrist maximal ausschöpfen, damit der Täter sich möglichst lange nicht in Sicherheit wiegen könne.

Noch innerhalb dieser Frist kam dann ein Schreiben des Anwalts, in dem er uns vorwarf, wir würden zu Lasten unseres Sohnes die ausgestreckte Hand ausschlagen, die sich im „Angebot“ ausdrücke, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Durch unser verbohrtes Festhalten an unseren selbsterfundenen Anschuldigungen würden wir unserem Sohn unzumutbare Belastungen aufbürden, denn die katastrophale Wirkung solcher Verhandlungen auf die Betroffenen sei ja bekannt; diese würden sein Mandant und er ihm gerne ersparen. Ich sagte unserer Anwältin, damit drücke er doch - sicherlich unabsichtlich - die Überzeugung von der Schuld seines Mandanten aus. Denn wenn dieser unschuldig wäre, könne von einer unerträglichen Belastung unseres Sohnes doch keine Rede sein. Ihre Antwort: ja, das sei so. Dennoch gebe es keine Chance so vorzugehen wie von uns gewünscht und zunächst zugesichert; ich hatte auch noch Kontakt mit der zuständigen Staatsanwältin aufgenommen, ohne Ergebnis.

EDIT:: Noch etwas zur Qualität der Ermittlungen: zunächst wurden meine Frau, die weitere Zeugin und ich separat vernommen, an verschiedenen Tagen. Erst danach musste der Angeschuldigte sich äußern. Als erster war ich dran: ich brachte Bilder mit, M. hatte bis zu dem Tag sehr farbenfroh und kreativ gemalt (später konnte er das zum Glück wieder). Von da an malte er nur noch schwarz: schwarze Sonnen, Blumen, Himmel, etc. Ein bekanntes Missbrauchssyndrom. Ich überließ das gesamte Material der Polizei. Später erfuhr ich, dass in der Akte von allem nur Schwarzweißkopien existierten.

Diese Zeugin war eine Frau, die wir für gelegentliche Nachmittagsbetreuung eingestellt hatten. Sie berichtete meiner Frau von den Vorwürfen unseres Sohns. Meine Frau fiel aus allen Wolken. Im Gespräch stellte sich dann heraus, dass er Details mitteilte, die ihm bis dahin nicht bekannt sein konnten. Natürlich hatte der Täter gesagt, das dürfe er seinen Eltern nicht erzählen. So hat er es dann der weiblichen Hilfskraft präsentiert.

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