Borussia Dortmund - Was wird aus den Bienen?

Könnte man die 40 Mio. nicht auch aktivieren?

Nur den Anteil für die Käufe.
Der Anteil für Verkäufe muss als Aufwand in die G+V und schmälert den Gewinn.

Und auch spannend, wessen Einschätzung am Ende richtig ist!

Gebt jetzt noch eure Tipps ab!

Watzkes Kopf….

  • … rollt beim BVB
  • …. rollt bei der DFL
  • … rollt bei BVB und DFL
  • … rollt gar nicht

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Wie Alex schon schrieb. Der BVB ist ein Fußballverein und kein DAX-Unternehmen.
Wenn ich die Berichterstattung bisher wahrnehme, sehe ich da auch noch keine große Welle auf den BVB zurollen.
Für die Wirtschaftsjournalisten ist das Fußballbusiness wohl eher eine pittoreske Angelegenheit. Für die Sportjournalisten ist das ziemlich unverständliches Zeug.

Deswegen werden hier auch mit ziemlich großer Sicherheit keine Köpfe rollen.
In anderen Bereichen würde das sicher anders aussehen.
Wenn ich mir vorstelle, VW würde seinen Umsatz mal um die 50 Mrd zu hoch ausweisen? Das würde es sicher in die Hauptnachrichten schaffen. Und das würde der eine oder andere sicher nicht in seinem Job überleben.

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Nur ist der BVB ein DAX Unternehmen, im S-DAX.

Man sollte auch nicht vergessen, dass der BVB in dieser Zeit Kapitalerhöhungen durchgeführt hat, Finanzverbindlichkeiten bei Banken aufgenommen, Grundlage hierfür immer die korrekten Abschlüsse sind.

Das ein börsennotierter Club nicht nur wie ein Fußballclub behandelt wird, hat ja nun gerade Juve erfahren. Die Konsequenzen der Bilanzmanipulation größer sind als bei den anderen Clubs.

Aber es soll ja bei einer Rüge bleiben. Das Problem wurde offensichtlich im Folgeabschluss korrigiert und behoben.
Mal sehen was die UEFA dazu sagt

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Bei einem Spielerkauf werden Transfernebenkosten wie zum Beispiel etwaige Provisionen für Berater zusammen mit den eigentlichen Transferhauptkosten aktiviert und über die Laufzeit des Vertrags linear abgeschrieben.

Bei einem Spielerverkauf werden die Transfernebenkosten wie zum Beispiel Provisionen für Spielervermittler in Form von sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum Zeitpunkt des Anfallens sofort und in voller Höhe als Aufwand verbucht.

Hier im Kontext der BaFin-Rüge geht es aber um noch etwas anderes. Soweit ich die Sache überblicke, geht es hier darum, ob der BVB in Höhe und Fälligkeit bereits feststehende Ausgaben an einen Spielerberater für die Beratungsleistung im Rahmen des Transfers eines Spielers, bei dem lediglich die finale Unterschrift durch den Spieler noch zu leisten ist, bis zum Zeitpunkt dieser Unterschrift bereits als Verbindlichkeit in der Bilanz buchen muss oder nicht. Die BaFin sagt ja, aber der BVB hat diese Beträge bisher lediglich außerhalb der Bilanz im Konzernanhang, sozusagen unverbindlich „zur Kenntnisnahme“, veröffentlicht. Zukünftig wird er das wohl anders machen.

(Ich weiß, Dir ging es bei Deiner Frage nicht um diesen dritten Punkt, und diese Sache ist Dir auch klar, aber hier lesen ja auch noch andere mit.)

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Stimmt natürlich,sorry

Danke. Ich habe nur „FIFA Manager“ Halbwissen, deswegen ist es für mich alles ziemlich kompliziert.

Warum soll dann der Umsatz bei Dortmund 223 Mio. zu hoch gewesen sein? Die Restbuchwerte der verkauften Spieler waren auch nicht mehr als 20-30 Mio.

Die 223 Mio. sind wohl eher das Delta zwischen der „Gesamtleistung“ und Umsatz gemäß IFRS oder Umsatz gemäß HGB und Umsatz gemäß IFRS.

Welche dieser Umsätze wird für das FFP benutzt? Ich glaube nicht Umsatz gemäß IFRS oder?

Die eigentliche Frage ist doch warum die BaFin 5 Jahre braucht diese simplen Zusammenhänge zu erkennen oder zu beurteilen? Hat sie geschlafen? Gab es einen Hinweis eines Minderheitsaktionärs?

Warum erst jetzt?

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Finde ich gar nicht mal so sehr. Ich habe mich eher gefragt, wie die Bafin bei den begrenzten Ressourcen überhaupt dazu kommt bei einem Unternehmen in der Größenordnung mal genauer hinzuschauen. Haben die vielleicht auch so eine Art Turnus wie bei anderen Betriebsprüfungen der Finanzämter?

Anders gefragt: Hat die Bafin keine andere Sorgen und Sorgenkinder, wo sich genaueres Hinschauen lohnt? Und dass es dann dauert, ist für mich nicht überraschend, vor allem nachdem ich mal die „Hausnummern“ gelesen habe, die die Prüfer und die Prüfer der Prüfer bei Wirecard aufgerufen haben. Da fallen ja Heerscharen ein, um sich einen Überblick zu verschaffen und brauchen dennoch Jahre (oder finden erstmal nix, wie jetzt auch KMPG beim BVB). Und dann so eine, sorry, popelige Behörde, die immer nur hinterherhinken kann…

Der BVB hat nicht betrogen oder so etwas, er hat keine Einnahmen erfunden, die in Wirklichkeit nicht angefallen sind. In diesem Sinne war der Umsatz nicht zu hoch. Was der BVB aus Sicht der BaFin zu Unrecht gemacht hat, ist, dass er in seiner Konzern-Rechnungslegung nach IFRS die Brutto-Transferentgelte, das heißt die vollständigen Erlöse aus den Transfers in voller Höhe ohne Abzug von Restbuchwerten und verkaufsbedingten Nebenkosten, als „Umsatzerlöse“ gebucht hat, was zwar in sich logisch ist (Erlöse sind nun einmal Erlöse, da wird nichts abgezogen), aber laut BaFin nicht lege artis. Der BVB hätte stattdessen nur die Erlöse aus seiner operativen Geschäftstätigkeit als „Umsatzerlöse“ qualifizieren dürfen und die Erlöse aus Spielertransfers stattdessen - nach Abzug der Nebenkosten und Restbuchwerte - als „sonstige betriebliche Erträge“ verbuchen müssen.

Letztendlich handelt es sich hierbei aber um ziemlich esoterische buchhaltungstechnische Feinheiten, die für Otto Normalverbraucher vollkommen unerheblich sind. Der gemeine Fan muss sich am Ende eigentlich nur die Gesamtleistung anschauen, wenn er ein Gefühl für die Erlöskraft eines Vereins bekommen möchte, und hat damit die wichtigste Zahl erfasst. Er kann sich auch, wenn ihn das denn interessiert, einmal nur die operativen Umsätze ohne Transfererlöse und einmal die Erlöse inklusive derer aus dem Transfergeschäft angucken und damit einen Unterschied zwischen dem operativen Geschäft und dem Geschäft inklusive Transfererlöse machen, wie es z. B. Swiss Ramble in seinen Publikationen tut.

Für das FFP war diese ganze Diskussion hier bisher nicht relevant, weil sich das FFP bisher immer nur auf Gewinn und Verlust konzentriert hat, wobei ja der Verlust über einen dreijährigen rollierenden Zeitraum gewisse Grenzen nicht überschreiten durfte (die Break-even-Vorschrift). Fragen der Klassifikation von Umsatz haben keine Auswirkungen auf Gewinn und Verlust.

Mit den neuen FSR-Regeln allerdings, die sich ja nun für die Berechnung der erlaubten Ausgabengrenzen eines Vereins auch am Umsatz orientieren, wäre dieser Fall des BVB hochrelevant. 40% mehr Umsatz im Nenner (so viel wäre es hier ungefähr gewesen, €222m von €539m) wären selbstverständlich eine richtige Hausnummer, wenn die Regeln des FSR besagen, dass die maximalen Kaderkosten perspektivisch nicht mehr als 70% des Umsatzes ausmachen dürfen.

Ich vermute daher mal, dass jetzt nach diesem Fall die UEFA und auch die Vereine intern in ihren einschlägigen Gremien, Meetings und Abteilungen noch einmal ganz ausdrücklich darauf hinweisen werden resp. darauf achten werden, nach welchem Buchhaltungsvorschriften welche Erlöse für welchen Anwendungsfall wie zu verbuchen sind, damit so ein Fall wie hier nicht noch einmal vorkommt. Sonst sehe ich die nächsten FSR-Investigationen und Klagen vor dem CAS schon vor meinem geistigen Auge über die Fußballwelt rollen…

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Vielleicht kam ja der Hinweis auch von der DFL hier zu korrigieren und zukünftig richtig zu verbuchen. Da war dann aber vielleicht der Abschluss schon testiert, genehmigt und veröffentlicht.

Hat der BVB auf einmal selbst gesehen, dass sie einen Fehler gemacht haben ? Unwahrscheinlich, denn der CFO Tress war ja selbst mal WP und hat den Abschluss so aufgestellt. Also wird irgend jemand schon lange vor der BaFin einen Hinweis gegeben haben. Die anschließende Frage wäre wer und wann? Warum hat der BVB dann nicht von sich aus den Fehler thematisiert (müsste man mMn nach AktG), jedenfalls habe ich keine Börsenmitteilung oder Hinweis in den folgenden Abschlüssen gefunden. Wenn dem so wäre wollte man das Thema also totschweigen, nach dem Motto es hätte ja keine signifikante Auswirkungen auf den zu versteuernden Gewinn und Steuerlast. Nur wäre ich mir da nicht so sicher. Wenn ich damals eine Short Position gehabt hätte, würde ich klagen.

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Vielleicht findet sich ja ein Kläger, Deutschland mangelt es an sowas ja gemeinhin nicht, dann werden wir ja sehen, was dabei herauskommt. Mein Bauchgefühl sagt: nichts.

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Was wird aus den Bienen?
Mir doch scheißegal!

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Sachte, sachte! Mit der Argumentation bräuchte man ja überhaupt keine Rückstellungen zu buchen.

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Also ich (Laie) wäre dafür, sie sicherheitshalber erst einmal 2-3 Jahre vom Spielbetrieb auszuschließen.
So als Lerneffekt. :wink:

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Korrekt, korrekt, korrekt. Ich lasse den Satz aus dokumentarischen Gründen jetzt unverändert, aber wenn ich die Kommentar jetzt noch einmal neu schreiben würde, würde ich ihn anders formulieren. An der Stelle habe ich nicht richtig nachgedacht.

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Also am Ende ein klassischer Fall von „Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“? Somit wohl hauptsächlich peinlich für die (wahrscheinlich) teuer bezahlten WPs von KPMG?

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Ja, meines Erachtens genau das.

Wobei „Dummheit“ vielleicht sogar ein etwas hartes Urteil ist, denn die International Accounting Standards sind ständig im Fluss und werden ständig neu interpretiert und ausgelegt. Siehe z. B. apropos genau dieser Diskussion stellvertretend die Debatte über IAS 38.113 hier.

Diese Diskussion stammt aus dem Jahr 2020. Der Fall des BVB datiert auf das Jahr 2018. Daran siehst Du, das selbst unter Experten die Meinungen auseinander gehen und wahrscheinlich im Jahr 2018 schon genauso stark wie im Jahr 2020. Und sie hört niemals auf. Vielleicht kommt die nächste Generation von Experten in drei Jahren wieder zu gänzlich anderen Einschätzungen. Panta rhei.

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Watzke disst schon kleine Kinder. :hushed:

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