Wäre mal ein interessanter Gastbeitrag, also so ein Steuerberater, der erklärt, was so ein Fußballprofi alles an Abgaben usw hat.
Jetzt muss ich mir die Hände waschen gehen.
Ich bin kein Steuerberater und auch kein Steuerfachmann, aber wenn er seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, muss er sein gesamtes Einkommen, egal wo auf der Welt er es erzielt, in Deutschland versteuern, und das wären ab dem ~ 280.000 Euro (für Alleinstehende) 45 % plus gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wohlgemerkt 45 % ab dem 280.000 Euro, nicht für das gesamte Einkommen (macht bei einem Gehalt von 5 Millionen Euro den Kohl aber auch nicht mehr fett).
Da der Fußballer aber seine Persönlichkeitsrechte, d.h. die Rechte an seinem Bild, die von den Werbetreibenden, die mit ihm werben, genutzt werden, in das Unternehmen einbringen kann, das er als Werbetreibender gründen muss, weil diese Werbeeinnahmen der Gewerbesteuer unterliegen, und er diese Persönlichkeitsrechte dann als immaterielles Wirtschaftsgut über die Zeit abschreiben kann, mindert der Aufwand dafür natürlich seinen Gewinn (Einkommen) und damit auch seine Steuerlast.
Die Steuerlast eines Fußballspielers ist also über die Entscheidung, welchen Wert diese Persönlichkeitsrechte haben und über welchen Zeitraum er sie abschreiben möchte, in einem gewissen Maße gestaltbar, auch wenn sein Einkommensteuersatz und Gewerbesteuersatz nominell festliegen.
Aber die allgemeine Antwort auf Deine Frage ist: 45 % ab dem 280.000 Euro, und das auf sämtliches Einkommen, egal wo auf der Welt und in welcher Einkunftsart er es erzielt.
Für genauere Auskünfte müsste ich Dich an wirkliche Steuerfachleute verweisen.
Nochmal: Aus meiner weltanschaulichen Sicht heraus sind all diese Menschen extrem überbezahlt. Die Welt wäre eine bessere, gäbe es weniger Reiche und Superreiche. Aber das Fass machen wir an der Stelle besser nicht auf, deshalb bitte ich jeden, der sich von dieser Weltanschauung jetzt getriggert fühlt, sich zurückzuhalten. Oder sich im Politikthread über meine Kapitalismuskritik zu echauffieren.
Nur weil Kosten auf andere Parteien in der Praxis abgewälzt werden (sofern man es denn kann - da sind 100% aber wohl eher die Ausnahme als die Regel) bedeutet das noch lange nicht, dass es sinnvoll oder richtig ist, der anderen Partei diese dann auch formel in Rechnung zu stellen. Wenn z.B. ein Spieler meint einen Berater mit weit über marktüblichem Honorar zu beauftragen, dann sollte er diesen zunächst auch erstmal selbst bezahlen. Wenn er dann tatsächlich den Betrag über das Gehalt wieder reinbekommen kann, Glück für ihn. Es sind schon Verhandlungen ganz am Ende an den Beratergebühren gescheitert. Vielleicht würde zumindest sowas nicht mehr passieren.
Grundsätzlich würde ich das Thema aber auch nicht zu hoch hängen. Die aktuelle Praxis hat sich nun mal so etabliert und einen grossen Unterschied macht es wohl tatsächlich nicht.
Noch ein weiterer wichtiger Punkt: Transparenz.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob ein Berater zu seinem Spieler sagt: Du, ich koste Dich 10% des Vertragesvolumens, geschätzt 4 Mio, aber keine Sorge, das hole ich in den Verhandlungen schon mehr rein oder: ich koste Dich keinen Cent. Um mein Honorar kümmere ich mich selbst.
In der Realität kann ein Berater den Spieler nämlich sehr wohl Geld kosten. Wenn seine Provision nämlich höher ist als das was er durch Verhandlungsgeschick mehr herausgeholt hat. Nur wenn der Kuchen insgesamt gewachsen ist, zahlt der Verein das Stück des Beraters.
Dafür sehe ich keine Anzeichen. Wenn Musiala mit seinem Berater loszieht und Bayern ihm sagt: Deine Beraterkosten von fünf Millionen Euro decken wir nicht, die kannst du selbst bezahlen, aber das gebotene Grundgehalt von 15 Millionen Euro erhöhen wir dafür auch nicht. Dann geht Musiala eben zu Real Madrid, Manchester City, PSG und irgendjemand wird ihm die 20 Millionen Euro schon zahlen.
Selbiges gilt doch für Spieler, die „nur“ fünf Millionen Euro verdienen, wo dann der Berater eben eine Million Euro kriegt oder so. Dann wechseln sie eben woanders hin. Man kann sich als Club dann natürlich stur stellen, aber solange die Konkurrenz bezahlt, um den Spieler zu bekommen, schwächt man sich damit dann eben nur sportlich.
Natürlich kann ein Verein da nicht im Alleingang gegen Marktgepflogenheiten handeln. Ich dachte es ging aber grundsätzlich darum, wer die Beratergebühr bezahlen sollte. Jetzt, nachdem es sich so etabliert hat, wird sich das kaum mehr ändern.
Ja, darum ging es. Aber wenn festgelegt wird, dass Spieler das übernehmen, dann kommt es ja dennoch zu dem oben beschriebenen Szenario.
Rational gesehen sollte der Verein immer ein Maximalbudget haben und es kann ihm dann wurscht sein, wieviel davon an den Spieler und wieviel an den Berater geht. Wird die Summe insgesamt zu hoch ist er halt draussen, egal ob es am Gehalt oder an den Gebühren scheitert. Oder der Gesamtbetrag ist halt drin und man kommt zusammen.
In der Praxis ist das Budget wohl meistens aber nicht total in Stein gemeisselt und der Verein zahlt die Gebühren „oben drauf“.
Wer letztlich die Kosten des Beraters zahlt ist aber nicht eindeutig zu beantworten, weil man ja nicht weiss zu welchem Ergebnis die Verhandlungen ohne Berater oder mit einem günstigeren Berater gekommen wären. Erst durch den Vergleich wäre letztlich klar, wer draufgezahlt hat.
Die Frage in der Konstellation wäre halt, wie genau interessiert sich der Spieler für das Beraterhonorar, welches er nicht zahlt? Normal kann der Berater sagen, ich habe ein Paket über 100 Millionen (5 x 20) für dich herausgehandelt. In Wahrheit sind es aber 125. Würde der Berater die Forderung beim Spieler genauso einfach durchbekommen, sprich „Ich habe 125 Mio. ausgehandelt, davon hätte ich gerne 25.“?
Ist auch alles nur theoretisch, könnte aber vielleicht manchmal schon eine andere Dynamik hereinbringen. Und es wäre halt auch die Frage, ob der Berater sein Honorar frei verhandeln kann, oder ob er vertraglich gebunden ist, also z. B. ein fester prozentueller Anteil des Spielergehaltes.
@cj76, @Lerby91: Danke für Eure klugen Kommentare, die sich dem Problem der Aufteilung der Beraterkosten Kosten zwischen Verein und Spieler noch mal aus einem anderen und, wie ich finde, anschaulicheren Winkel nähert, als es meine Darstellung tut.
@cj76, wie Du es richtig sagst, am Ende hat der Verein einen Reservationspreis für den Spieler, von mir aus in Höhe von 125 Millionen Euro für fünf Jahre. So viel ist der Spieler dem Verein maximal wert, für 126 Millionen Euro für fünf Jahre nimmt er ihn nicht mehr.
Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzt der Spieler, der ebenfalls einen Reservationspreis hat, also einen Geldbetrag, den er für fünf Jahre minimal bekommen will, sonst unterschreibt er nicht.
In der Mitte des Sandwiches sitzt der Berater mit seiner Entlohnung.
Unabhängig davon, wer dem Berater das Geld am Ende überweist, kann dieser maximal den Betrag erhalten, der zwischen dem Reservationspreis des Vereins und dem des Spielers liegt. Wenn der Reservationspreis des Spielers ebenfalls 125 Millionen Euro beträgt und der Berater nicht für lau arbeitet, kommt kein Geschäft zustande.
In jedem Fall, in dem ein Geschäft zustande kommt, kann der Berater für sich selbst maximal das rausholen, was der Verein gewillt ist, für das Gesamtpaket maximal zu zahlen (125 Millionen Euro für fünf Jahre) abzüglich dem, was der Spieler gewillt ist, als Gehalt minimal zu akzeptieren (X Euro < 125 Millionen Euro für fünf Jahre).
Angenommen, der Reservationspreis des Spielers betrüge 80 Millionen Euro Gehalt für fünf Jahre, dann hätte der Berater in diesem Fall einen theoretischen „Abgreifensspielraum“ für seine Dienste von max. 45 Millionen Euro (0 bis 45).
Ihr beide habt hiermit indirekt eine dritte Variable in die Machtgleichung eingefügt, nämlich den Berater. Und hier ist es jetzt wichtig zu differenzieren:
- Bei welchen konkreten Wert zwischen 80 und 125 Millionen Euro (Minimum des Spielers und Maximum des Vereins) pendelt sich der Deal ein – was, wie @Lerby91 völlig richtig bemerkt, auch von der Leistung des Beraters im Hochtreiben des Gehalts für seinen Klienten abhängt;
- wie viel von der Gesamtpaketsumme geht an den Berater; und
- zu welchen Anteilen teilen sich dessen Kosten effektiv auf den Verein und den Spieler auf.
Wenn der Verein den Spieler unbedingt* (*bis zum Reservationspreis) verpflichten möchte und wenn sich Spieler und Verein ohne Berater auf 100 Millionen Euro für fünf Jahre geeinigt hätten und wenn der Berater seinen Klienten maximal 25 Millionen Euro kostet (aber möglicherweise weniger, je nach Machtverhältnis zwischen Berater und Spieler) und wenn der Berater es nun schafft, den Verein bis zu seinem Reservationspreis von 125 Millionen Euro hochzutreiben, dann hängt es von dem Machtverhältnis zwischen dem Berater und dem Spieler ab, wie viel von dem Plus von 25 Millionen Euro, die der Berater gegenüber dem Verein herausgeholt hat, beim Berater und wie viel beim Spieler verbleibt, wie hoch also die Entlohnung des Beraters tatsächlich ausfällt. Aber im Machtverhältnis zwischen Verein und Spieler in der Frage, wer von beiden effektiv den Berater bezahlt, ist es in diesem Fall klar der Verein. Ohne Berater hätten sich beide Seiten bei 100 Millionen Euro gereinigt, mit Berater sind es 125 Millionen geworden, die maximalen Kosten für den Berater betragen 25 Millionen, das macht 100 % Kostenträgerschaft für den Verein. Der Spieler kommt in beiden Fällen im schlechtesten Fall mit 100 Millionen Euro weg.
Anders sähe es aus, wenn der Spieler der verzweifelte wäre, der unbedingt einen Verein sucht, und sich Verein und Spieler ohne Berater bei 100 Millionen Euro geeinigt hätten, mit Berater aber auch (der Berater schafft es nicht, den Verein auch nur um einen Euro hochzutreiben), dann hängt es bei wiederum angenommenen 25 Millionen Euro maximaler Entlohnung für den Berater von dem Machtverhältnis zwischen dem Berater und dem Spieler ab, ob der Deal überhaupt zustande kommt (100 - 25 < 80), oder ob der Berater auch mit weniger als 25 Millionen Euro zufrieden ist, weil er lieber einen Spatzen in der Hand als eine Taube auf dem Dach hat, oder ob der Spieler von der Differenz zwischen 100 Millionen und 80 Millionen Euro sogar noch einen größeren Teil für sich behalten kann. Im Machtverhältnis zwischen Verein und Spieler jedenfalls ist es diesmal der Spieler, der den Berater zu 100 % zahlt.
Ist das so nachvollziehbar? Ich hoffe, ja. Habt ihr weitere/neue Einwände oder Ergänzungen?
Auf jeden nochmal danke für Eure klugen und anregenden Beiträge.