UEFA ruling
Uefa says Aston Villa, Brighton and AC Milan can take part in European competitions this season after they made „significant changes“ to comply with multi-club ownership rules.
In addition, the clubs involved agreed they would not transfer players to each other „permanently or on loan, directly or indirectly, until September 2024“ or „use any joint scouting or player database“.
UEFA-Klubwettbewerbe 2023/24: Beschlüsse im Zusammenhang mit der Eigentümerschaft an mehreren Vereinen
Friday, July 7, 2023
Die erstinstanzliche Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs hat die Zulassung von Aston Villa (ENG), Vitória Guimarães (POR), Brighton & Hove Albion (ENG), Royale Union Saint-Gilloise (BEL), AC Mailand (ITA) und FC Toulouse (FRA) zu den UEFA-Klubwettbewerben 2023/24 genehmigt.
Die erstinstanzliche Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hatte in der Vergangenheit Verfahren gegen folgende Vereine eingeleitet:
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Aston Villa (ENG) und Vitória Guimarães (POR);
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Brighton & Hove Albion und Royale Union Saint-Gilloise (BEL);
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AC Mailand (ITA) und FC Toulouse (FRA).
Grund für diese Verfahren waren potenzielle Interessenkonflikte aufgrund der Bestimmungen von Artikel 5 der UEFA-Klubwettbewerbsreglemente zur Eigentümerschaft an mehreren Vereinen.
Nachdem die Klubs und ihre jeweiligen Investoren wesentliche Änderungen vorgenommen haben, hat die erstinstanzliche Kammer der FKKK die Zulassung dieser Vereine zu den UEFA-Klubwettbewerben für die Saison 2023/24 genehmigt. Diese wesentlichen Änderungen hätten dazu geführt, so die Einschätzung der FKKK, dass die Klubs die Bestimmungen zur Eigentümerschaft an mehreren Vereinen aktuell einhielten. Ferner hielt die FKK Folgendes fest:
• Keiner der Vereine hält direkt oder indirekt Wertpapiere bzw. Aktien eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Vereins;
• keiner der Vereine ist Mitglied eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Vereins;
• niemand ist gleichzeitig, direkt oder indirekt, in irgendeiner Funktion oder mit irgendeinem Mandat an der Führung, der Verwaltung und/oder den sportlichen Leistungen von mehr als einem an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein beteiligt;
• niemand übt Kontrolle oder entscheidenden Einfluss über mehr als einen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein aus.
Die wesentlichen Änderungen der Vereine betreffen konkrete Eigentumsverhältnisse sowie ihre Governance- und Finanzierungsstrukturen. Durch diese Änderungen werden die Entscheidungsbefugnisse sowie der Einfluss der Investoren auf mehr als einen Verein erheblich eingeschränkt und die Einhaltung der Bestimmungen zur Eigentümerschaft an mehreren Vereinen ist gewährleistet.
Zu den wichtigsten, seitens der Vereine ergriffenen Maßnahmen gehören:
• eine erhebliche Reduzierung der Investorenbeteiligung oder Übertragung der Entscheidungsbefugnis und Kontrolle über einen der Vereine an eine unabhängige Partei;
• wesentliche Einschränkungen der Möglichkeit von Investoren, mehr als einen Klub zu finanzieren;
• keine Vertretung im Vereinsvorstand und keine Möglichkeit, Vorstandsmitglieder in mehreren Vereinen direkt zu ernennen;
• keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Beteiligung an wichtigen Entscheidungen (z.B. Genehmigung der Budgets) von mehr als einem Verein; und
• keine Möglichkeit, durch Vetorechte oder vertragliche Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern Kontrolle über mehr als einen Klub auf Ebene des Vorstands oder der Hauptversammlung auszuüben.
Alle Vereine akzeptierten zudem folgende Auflagen, um über diese Maßnahmen hinaus ihre Unabhängigkeit zu belegen:
• Bis September 2024 erfolgen weder direkt noch indirekt Spielertransfers zwischen diesen Klubs, sei es im Rahmen eines dauerhaften Transfers oder einer Ausleihe;
• die Vereine gehen keinerlei Kooperationen ein und treffen keine gemeinsamen technischen oder kommerziellen Vereinbarungen;
• von der Verwendung gemeinsamer Scouting- oder Spielerdatenbanken wird abgesehen.
Die erstinstanzliche Kammer der FKKK wird die genannten Vereine im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmung zur Eigentümerschaft an mehreren Vereinen weiterhin überwachen.