Interessanter Artikel, danke fürs Teilen, @Mhjga.
Die Kernaussage des Artikels ist die, dass durch ein in Bälde anstehendes Urteil des EuGH das gesamte europäische Transfersystem für Spieler aus den Angeln gehoben werden könnte. In der Argumentation stellt der Artikel den zur Entscheidung durch den EuGH anstehenden Sachverhalt zunächst dar und erklärt, dass es eine realistische Möglichkeit gebe, dass der EuGH die Schutzregeln der FIFA, die Spieler von einer einseitigen Kündigung ihres Arbeitsvertrags mit ihrem Verein abhalten sollen, aufgrund der mit diesen Regeln bezweckten Beschränkung des Wettbewerbs um solche Spieler zwischen den Vereinen als Verstoß gegen EU-Recht einschätzen könnte, womit diese Regeln praktisch hinfällig wären.
Der Artikel skizziert dann die praktischen Konsequenzen dieser Entscheidung, sollte sie so kommen, für das europäische Spielertransfersystem: Transfers, so wie wir sie kennen, würden der Vergangenheit angehören, weil Vereine nicht mehr anderen Vereinen eine Entschädigung über die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spieler, den sie verpflichten wollen, zahlen würden (die Ablöse), sondern Spieler einfach einseitig ihren Arbeitsvertrag mit ihrem aktuellen Verein kündigen würden, diesem gegebenenfalls noch eine Vertragsstrafe oder einen Schadenersatz zahlen würden, und sich dann for free einem anderen Verein anschließen würden. In der Konsequenz würde dieser neue Modus des Vereinswechsels zu potentiell erheblichen finanziellen Nachteilen insbesondere der Vereine führen, die wirtschaftlich besonders stark auf Transfererlöse angewiesen sind.
Diese Argumentation scheint schlüssig, aber eine implizite Annahme, auf der sie fußt, ist die, dass der Schadensersatz, den Vereine von ihren vertragsbrüchigen Spielern einklagen können, im Mittel unterhalb der heute zu bezahlenden Ablösen liegt. Ist dies nicht der Fall, sind die finanziellen Konsequenzen für den „abgebenden“ Verein einerlei, egal, ob er den Spieler gegen eine Ablöse abgibt oder von ihm Schadensersatz für den Vertragsbruch erhält.
Arbeitsjuristen vor: Ist es im Kontext von Fußballspielern als Arbeitnehmern auf Zeit, deren Spiellizenz signifikanten wirtschaftlichen Wert hat, realistisch, im Falle eines einseitigen Vertragsbruchs durch den Spieler als Verein Summen einzuklagen, die heutigen Ablösen ungefähr entsprechen?
Ist es rechtlich möglich, zwischen Spieler und Verein (prohibitiv hohe) Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag für den Fall zu vereinbaren, dass ein Spieler ohne gute Gründe vorzeitig aus seinem Arbeitsvertrag aussteigt? (Der Artikel suggeriert mir, dass dies eine illegale Form der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellen könnte.)