Der Politik- und Gesellschafts-Thread (Teil 2)

Deutscher Sachbuchpreis 2024 - soeben verliehen an Christina Morina für „Tausend Aufbrüche“. Im vergangenen Herbst rezensierte Norbert F. Pötzl die Neuerscheinung in der SZ (siehe Link). Das Resümee:

„Die Historikerin Christina Morina erzählt fulminant eine Ost- und Westdeutschland vergleichende Demokratiegeschichte seit den 1980er-Jahren. Im Fokus stehen die Bürger und ihr Staatsverständnis - und das erklärt viele ostdeutsche Besonderheiten bis hin zur Anfälligkeit für AfD-Verlockungen.“

„Dabei gilt ihr Interesse „den demokratischen Vorstellungs-, Erwartungs- und Erfahrungswelten ‚ganz normaler‘ Bürgerinnen und Bürger“. Zu diesem Zweck sichtete und analysierte Morina schriftliche Zeugnisse aus zwei Jahrzehnten, aus der Dekade vor und der nach der Wiedervereinigung. Sie nutzt weitgehend unerforschte Quellenbestände: im Bundesarchiv überlieferte Briefe an die Bundespräsidenten Karl Carstens und Richard von Weizsäcker sowie vom DDR-Ministerium für Staatssicherheit abgefangene oder dorthin übergebene Bürgerpost, die an die Staats- und Parteiführung, an Ministerien und Medien der DDR adressiert war; ferner einschlägige Petitionen, Flugschriften, Unterschriftensammlungen und Privatbriefe an die Bürgerbewegung „Neues Forum“ und etablierte oder im Umbruch neu entstandene Zeitungen in Berliner und Leipziger Oppositionsarchiven; schließlich Tausende von Bürgerschreiben an die 1992/93 tagende, aus dem Einigungsvertrag hervorgegangene Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, in denen es vor allem um die Ausgestaltung der Verfassung des vereinten Deutschland ging.“

„Eine Erkenntnis Morinas: Westdeutsche Briefeschreiber wandten sich, trotz gelegentlicher Fundamentalkritik, „nicht grundsätzlich vom Staat insgesamt“ ab - im deutlichen Unterschied zur DDR-Bürgerpost, die „in Ton und Inhalt viel stärker konfrontativ und nicht selten geradezu feindselig formuliert“ war. Dennoch engagierten sich DDR-Bürger in viel stärkerem Maß als Westdeutsche in gesellschaftlichen Gremien. Denn die DDR-Verfassung formulierte die Grundrechte ihrer Bürger als Teilhaberechte. Hingegen definiert das Grundgesetz die Grundrechte als Abwehrrechte, die die Bürger primär vor staatlichen Ein- und Übergriffen schützen.“

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