"Wäre enttäuscht, wenn ...": Leon Goretzka hat bei Abschied vom FC Bayern nur einen Wunsch

Veröffentlicht unter: "Enttäuscht, wenn": Leon Goretzka mit Forderung an FC Bayern

Leon Goretzka könnte den FC Bayern München bald verlassen – entweder noch im Winter oder im kommenden Sommer. In einem Interview gibt er Einblicke in seine Gefühlswelt. Die Zukunft von Leon Goretzka beim FC Bayern München ist derzeit unklar. Viele Medienberichte deuten darauf hin, dass sowohl der Mittelfeldspieler als auch der Verein sich mit konkreten Interessenten aus dem Ausland auseinandersetzen. KEINEN ARTIKEL MEHR VERPASSEN – JETZT UNSEREN WHATSAPP-KANAL ABONNIEREN! So berichtete Sky beispielsweise davon, dass Atlético Madrid interessiert sei. Laut der Marca hätten die Spanier sogar schon ein offizielles Angebot abgegeben. Die Rede ist von zwei bis drei Millionen Euro…

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Ein sehr aufschlussreiches Interview mit ein paar Einblicken ins Persönliche. Der Gute hat was in der Birne.

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Laut Transfermarkt.de und Sky wurde heute eine Einigung mit Bayern und Goretzka erzielt.

Ablöse zwischen 2-3mio dazu wird sein komplettes Gehalt von 8,5 mio übernommen.

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Und an gesundem Selbstvertrauen mangelt es ihm auch nicht.

Entscheidend ist für mich das Sportliche. Ich möchte bei einem Verein mit Ambitionen spielen, der einen Plan hat, in dem meine Qualitäten gefragt sind. Vor allem will ich meine Mitspieler mitreißen und eine Mannschaft auf ein anderes Niveau heben.

https://www.zeit.de/2026/05/leon-goretzka-fc-bayern-vertrag-fussball

Warum nicht bspw ein Wechsel nach Ungarn oder Katar?! Da kann er dann seinen großspurigen „Gratismut Aktionen“ Nachdruck verleihen und was tun :rofl:

Transfermarkt schreibt doch auch nur in der Marca ab. Und da steht nix von ner Einigung.

Leihgebühr

Eine Leihe ist aktuell ausgeschlossen. Hierfür müsste Goretzka seinen laufenden Vertrag in München verlängern.

Hierzu schreibt die DFL:

Voraussetzung ist weiterhin, dass nach Ablauf der Ausleihe eine weitergehende vertragliche Bindung zwischen dem Spieler und dem Club, zu dem er zurückkehrt, besteht.

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Si tacuisses philosophus mansisses.

(Wenn Du geschwiegen hättest, wärest Du ein Philosoph geblieben.)

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Bist du dir sicher, dass das noch aktuell ist?

Zumindest bei Eric Dier war die Konstellation so ähnlich wie jetzt bei Goretzka. Diers Vertrag mit Tottenham lief noch ein halbes Jahr, Bayern lieh ihn von Tottenham für ein halbes Jahr aus. Im Sommer wechselte er dann ablösefrei zum FC Bayern.

Der Unterschied ist natürlich, dass das ein Wechsel in die Bundesliga hinein war, während Goretzka einer aus der Bundesliga heraus wäre.

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So steht es jedenfalls bei der DFL:

Und hier in der Lizenzordnung aus 2025 §5 Absatz 2

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Kann ich mir nur sehr schwer vorstellen….

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Das Leben ist halt kein Konjunktiv…

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Ich will mich hier eigentlich raushalten. Nur ganz kurz von meiner Seite, da es hier um den Inhalt des Artikels geht: Nach meinem Verständnis ist eine Leihe möglich.

Bei der DFL steht im von dir angegebenen Absatz:

„Voraussetzung ist weiterhin, dass eine
zwischen dem Spieler und dem verleihenden Club für den Zeitraum nach
Ende der Ausleihe eine arbeitsvertragliche Bindung besteht.“

Abgesehen davon, dass es vielleicht möglich wäre, das Ende der Leihe so zu setzen, dass Goretzka noch fünf Tage Vertrag hat (da kenne ich mic nicht aus), ist das hier aber entscheidend:

„Für internationale Leihen eines Spielers, also Leihen zwischen einem
inländischen und einem ausländischen Club, gilt das Reglement bezüglich
Status und Transfer von Spielern der FIFA (insbesondere dessen Artikel 10)“

Artikel 10 hat nach meinem Verständnis keine solche Beschränkungen, weshalb der Fall Dier vor ein paar Jahren auch möglich gewesen sein dürfte. Oder übersehe ich etwas?

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Das müsste sich ausschließen mit

Die Rückkehr des Spielers nach Ablauf der Ausleihfrist zum
ausleihenden Verein stellt ebenfalls einen Vereinswechsel dar und ist nur
in den Wechselperioden l und II möglich.

Da der Vertrag bei Bayern am 30.06. endet, wäre dies unmöglich. Und ein paar Tage verlängern ging auch nicht, weil

Verträge müssen nach Inkrafttreten eine Mindestlaufzeit bis zum Ende eines
Spieljahres haben.

Aber vermutlich hast du Recht mit

Bayern lieh Zaragoza 2024 ebenfalls Monate vor Ablauf seines Vertrages bei Granada aus.

Dank euch beiden @LinkHawk und @justin.

Ja, so passt es. §5 Abs. 2 der Lizenzordnung der DFL regelt Leihen innerhalb Deutschlands. Hier wäre eine Leihe von Goretzka nicht möglich.

Für Ligen-übergreifende Transfers gilt Artikel 10 der FIFA-Transferregeln. Diese erlaube eine Leihe bei auslaufendem Vertrag.

(Letztlich ohnehin nur eine Frage des Wordings. Bis auf buchhalterische Kleinigkeiten, wie etwa die Abschreibung einer Ablöse über mehrere Jahre vs. Wirksamkeit der Leihgebühr komplett in einem Jahr sehe ich auch keinen echten sachlichen Unterschied darin, ob man es Leihe oder Verkauf nennen würde. Im Inland wäre es dann halt ein fixer Wechsel. Daran würde es im hypothetischen Fall nicht scheitern.)

Wenn der Wechsel jetzt zustande kommen würde, dann hätte sich das ohnehin erledigt.

Aber ich sehe bei Goretzka absolut nicht die Gefahr, dass seine Befürchtungen („Das Einzige, was ich erwarte, ist ehrliche und vertrauliche Kommunikation. Ich wäre enttäuscht, wenn es bei mir so laufen würde wie bei Thomas Müller.“) eintreten würden. Bisher gab es ja zumindest öffentlich keine Äußerungen von Eberl/Freund, dass eine Vertragsverlängerung angedacht sei und man diesbezüglich eine Lösung finden würde - anders als dies durch Eberls Müller Aussagen damals der Fall war. Auch die öffentliche und mediale Einordnung ist ja eine ganz andere. Wäre unter den Vorraussetzungen schon eine Meisterleistung im negativen Sinne bei der Kommunikation unprofessionell zu agieren.

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